Text der Petition
Mit der Petition wird die zügige Umsetzung der Erhöhung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) von 2.100 Euro auf 3.500 Euro durch teilweise Umsetzung des Entwurfes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) zum 1. Januar 2025. § 10a EStG regelt die Möglichkeit des Abzugs von Altersvorsorgebeiträgen
Begründung
Ziel dieser Petition ist es, ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Hintergrund:
Derzeit beträgt der jährliche Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug im Rahmen der Riester-Förderung 2.100 Euro. Diese Summe wurde seit 2008 nicht angepasst, obwohl sich die Lebenshaltungskosten und die Anforderungen an die Altersvorsorge erheblich verändert haben. Um den Altersvorsorgenden zu ermöglichen, einen höheren Eigenbeitrag zu leisten und somit ein angemessenes Versorgungsniveau im Alter zu erreichen, ist eine Erhöhung des Höchstbetrags auf 3.500 Euro dringend erforderlich.
Vorteile:
1. Erhöhung der Eigenverantwortung: Durch die Anhebung des Höchstbetrags können Versicherte gezielt für ihre Altersvorsorge sparen und ihre finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen.
2. Verbesserung für bestehende Verträge: Die Reform gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 und betrifft auch bereits abgeschlossene Riester-Verträge, was eine faire und gerechte Lösung für alle Altersvorsorgenden darstellt.
3. Stärkung der Altersvorsorge: Eine verbesserte steuerliche Förderung wird mehr Menschen motivieren, aktiv für ihre Altersvorsorge zu sparen, was langfristig die finanzielle Stabilität unserer Gesellschaft stärkt.