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Diskussion zur Petition 174929

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich vom 15.11.2024

Diskussionszweig: Scheinselbstständigkeit liegt vor...

-- | 12.12.2024 - 08:49

Scheinselbstständigkeit liegt vor...

Anzahl der Antworten: 26

...wenn man an ein und dem gleichen Unternehmen weisungsgebunden und ohne wirklich zeitlichen Gestaltungsspielraum zu haben, immer wieder "auf Honorarbasis", aber letztlich angestellt ist.

Zum Herrenberg-Urteil: "Das Urteil geht auf einen Fall in Herrenberg zurück. Dort arbeitete ein Musiklehrer als Honorarkraft an einer Musikschule.
Die Deutsche Rentenversicherung stellte nach einer Prüfung fest, dass die Arbeitsbedingungen des Musiklehrers den Kriterien einer abhängigen Beschäftigung entsprechen. Und das bedeutet eine Sozialversicherungspflicht. Das Bundessozialgericht bestätigte diese Einschätzung und stellte somit gleichzeitig die bisherige Art der Beschäftigung von Honorarlehrkräften an Musikschulen in Frage."

Worauf beziehen sich die Forderungen? Denn diesbezüglich
Zitat:
obwohl viele Lehrkräfte und Soloselbstständige bewusst die Freiberuflichkeit gewählt haben und diese aktiv in ihrer Arbeit umsetzen und leben

ist die Freiberuflichkeit = Selbstständigkeit im Grunde gar nicht in Frage gestellt oder verhindert.
Nur hat man offenbar gerade bei Musikschulen festgestellt, dass trotz der Honorarverträge, eben die Kriterien der Scheinselbstständigkeit oft vorliegen.

Noch wichtig, weil das "frei" im freiberuflich zuweilen verwechselt wird: Der "freie Beruf" ist eine steuerliche Einteilung. Es geht bei allen entsprechend Tätigen um Selbstständigkeit.
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