Text der Petition
Wir fordern eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich, die folgende Punkte umfasst:
1. Freiberuflichkeit erhalten
2. Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
3. Recht auf Selbstbestimmung
4. Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
5. Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nahmen das Herrenberg-Urteil, das eine Einzelfallentscheidung des BSG darstellt, zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein, obwohl viele Lehrkräfte und Soloselbstständige bewusst die Freiberuflichkeit gewählt haben und diese aktiv in ihrer Arbeit umsetzen und leben. Wenn die DRV Scheinselbstständigkeit feststellt, zwingt das Bildungseinrichtungen und andere Auftraggeber zu enormen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – eine finanzielle Belastung, die keine dieser Einrichtungen tragen kann und welche zwangsläufig zu massiven Einschnitten, Schließungen und dem Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote führen würde. Einschränkungen der Freiberuflichkeit bedrohen die Struktur und Vielfalt der Bildungs- und Kultureinrichtungen. Kürzungen im Bildungs- und Kulturangebot und höhere Kosten würden vor allem jene treffen, die auf bezahlbare Bildung und Kultur angewiesen sind (Endverbraucher). Das Herrenberg-Urteil und dessen Auslegung durch die DRV gefährden die Existenz zehntausender freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger und ein über Generationen gewachsenes Bildungs- und Kultursystem.
Ergänzung zum Wortlaut der Petition:
Freiberuflichkeit erhalten: Ein Gesetz, welches festlegt, dass Soloselbstständige, die freiberufliche Tätigkeiten im Auftrag Dritter ausführen, insbesondere im Bildungsbereich, weiterhin rechtssicher arbeiten können, um Flexibilität und Vielfalt zu schützen.
Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit: Ein bundesweit einheitlicher, rechtsverbindlicher Kriterienkatalog muss gesetzlich verankert werden. Dieser soll branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen und die tatsächliche Selbstständigkeit anerkennen.
Recht auf Selbstbestimmung: Viele Lehrkräfte und Soloselbstständige wählen bewusst die Freiberuflichkeit, um Lehre und weitere selbstständige Tätigkeiten flexibel zu verbinden. Diese Freiheit ist besonders für Dozenten, die nebenberuflich unterrichten, unverzichtbar.
Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige: Für Selbstständige, die z. B. über die Künstlersozialkasse (KSK) oder freiwillig und nachweislich in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, soll ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren zur Statusprüfung eingeführt werden.
Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen: In dem zu beschließenden Gesetz muss sichergestellt werden, dass Rückforderungen der DRV für zurückliegende Zeiträume ausgeschlossen sind. Eine Übergangszeit erlaubt es allen Beteiligten, sich auf neue Regelungen vorzubereiten.
Statt dessen - unzutreffende- Aussagen, die in die Irre führen
Ist nirgends gefährdet oder in Frage gestellt
den gibt es und man ist nicht in der Lage sachlich und inhaltlich substanziiert darzulegen, was an den bestehenden Kriterien so missverständlich für diese Branche sei
ist nirgends in Frage gestellt. Es sei denn, man meint, Hinterziehen von Sozialabgaben, sobald man ein abhängiges Arbeitsverhältnis in das Deckmäntelchen des Honorarvertrags packt gehöre dazu
wieso Schnellprüfung? Was ist damit gemeint? Wieso soll der "Selbstständige" nicht schnell nachweisen, dass er kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hat?
Bei welchem bereits bestehendem Delikt gibt es nach der Aufdeckung eine straffreie Übergangszeit? wieso meint man, stehe das dieser Branche zu?
Überdies ist die Argumentation drollig, in der Art von "es gibt nicht so viele Scheinselbstständige, wie nun aufgedeckt wurde"- wenn doch, dann nur "weil klare Regeln fehlen" und wenn doch, dann "bitte erstmal straffrei stellen und ab jetzt machen wir das dann nie wieder, versprochen"
Vermutlich kommt auch hier immer noch kein einziges echtes und nachvollziehbares Beispiel, wo ein echter Selbstständiger zu Unrecht als Nicht-Selbstständig eingeordnet wurde, statt dessen pauschale Aussagen zum Thema wie diese Forderungen und Behauptungen, es gäbe diese Richtlinien nicht oder sie würden auf Musiklehrer so schlecht passen usw. usf.