Text der Petition
Wir fordern eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich, die folgende Punkte umfasst:
1. Freiberuflichkeit erhalten
2. Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
3. Recht auf Selbstbestimmung
4. Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
5. Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nahmen das Herrenberg-Urteil, das eine Einzelfallentscheidung des BSG darstellt, zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein, obwohl viele Lehrkräfte und Soloselbstständige bewusst die Freiberuflichkeit gewählt haben und diese aktiv in ihrer Arbeit umsetzen und leben. Wenn die DRV Scheinselbstständigkeit feststellt, zwingt das Bildungseinrichtungen und andere Auftraggeber zu enormen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – eine finanzielle Belastung, die keine dieser Einrichtungen tragen kann und welche zwangsläufig zu massiven Einschnitten, Schließungen und dem Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote führen würde. Einschränkungen der Freiberuflichkeit bedrohen die Struktur und Vielfalt der Bildungs- und Kultureinrichtungen. Kürzungen im Bildungs- und Kulturangebot und höhere Kosten würden vor allem jene treffen, die auf bezahlbare Bildung und Kultur angewiesen sind (Endverbraucher). Das Herrenberg-Urteil und dessen Auslegung durch die DRV gefährden die Existenz zehntausender freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger und ein über Generationen gewachsenes Bildungs- und Kultursystem.
Ergänzung zum Wortlaut der Petition:
Freiberuflichkeit erhalten: Ein Gesetz, welches festlegt, dass Soloselbstständige, die freiberufliche Tätigkeiten im Auftrag Dritter ausführen, insbesondere im Bildungsbereich, weiterhin rechtssicher arbeiten können, um Flexibilität und Vielfalt zu schützen.
Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit: Ein bundesweit einheitlicher, rechtsverbindlicher Kriterienkatalog muss gesetzlich verankert werden. Dieser soll branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigen und die tatsächliche Selbstständigkeit anerkennen.
Recht auf Selbstbestimmung: Viele Lehrkräfte und Soloselbstständige wählen bewusst die Freiberuflichkeit, um Lehre und weitere selbstständige Tätigkeiten flexibel zu verbinden. Diese Freiheit ist besonders für Dozenten, die nebenberuflich unterrichten, unverzichtbar.
Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige: Für Selbstständige, die z. B. über die Künstlersozialkasse (KSK) oder freiwillig und nachweislich in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, soll ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren zur Statusprüfung eingeführt werden.
Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen: In dem zu beschließenden Gesetz muss sichergestellt werden, dass Rückforderungen der DRV für zurückliegende Zeiträume ausgeschlossen sind. Eine Übergangszeit erlaubt es allen Beteiligten, sich auf neue Regelungen vorzubereiten.
Besonders freie Bildungseinrichtungen, wie Volkshochschulen, private Weiterbildungsträger und nicht staatlich geförderte Musikschulen, sind davon betroffen. Anders als kommunale Einrichtungen können sie nicht auf öffentliche Zuschüsse zurückgreifen und müssen ihre Finanzierung ausschließlich aus Teilnehmergebühren stemmen. Unter diesen Umständen ist es für viele dieser Träger nahezu unmöglich, Festanstellungen flächendeckend anzubieten oder Nachforderungen zu bewältigen.
Ohne den Dualen Weg – der sowohl rechtssichere Selbstständigkeit als auch Festanstellungen ermöglicht – droht vielen dieser Einrichtungen das Aus. Dies hätte weitreichende Folgen: Tausende Schüler*innen, Teilnehmende und Lehrkräfte stünden ohne Perspektive da, und die Vielfalt sowie Zugänglichkeit der Bildungs- und Kulturlandschaft würden massiv eingeschränkt. Es gilt, diese Strukturen zu erhalten, um eine breite und inklusive Bildung für die Gesellschaft zu sichern.Die Einforderung des Dualen Wegs über eine Petition ist notwendig, um die Existenz von Musikschulen, Bildungs- und Kulturträgern sowie deren Lehrkräften langfristig zu sichern. Die Bildungs- und Kulturlandschaft spielt eine unverzichtbare Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die persönliche Entwicklung und den Zugang zu kultureller und beruflicher Bildung für Menschen aller Altersgruppen.Der Duale Weg nimmt niemandem etwas weg, bietet jedoch allen Beteiligten Sicherheit, Flexibilität und Zukunftsperspektiven. Ohne ihn droht ein massiver Verlust, der nicht nur Institutionen und Arbeitsplätze betrifft, sondern die gesamte Gesellschaft – eine Bildungs- und Kulturlandschaft, die schmaler wird, gefährdet die Entwicklung künftiger Generationen.
Jetzt ist der Moment, diese Strukturen zu schützen und gemeinsam für ihre Zukunft einzutreten!