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Petition 174984

Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

Aufhebung des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 17.11.2024

Text der Petition

Der Petent fordert, alles Nötige zu tun, damit das "Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" aufgehoben wird.

Begründung

Am 26.06.1963 wurde mit dem „Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ der Sachverständigenrat rechtlich verankert. Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats besteht darin, die gesamtwirtschaftliche Lage und ihre absehbare Entwicklung im Sinne einer Prognose darzustellen. In der Routine legt er jährlich zwei Gutachten vor (das Frühlingsgutachten mit rund 180 Seiten und das Jahresgutachten mit rund 424 Seiten). Für die Aufwendungen des Sachverständigenrats sind im Haushalt des BMI um die 3 MioEuro eingestellt.

Mittlerweile sind auch die Bundesbürger streckenweise gut aufgeklärt; die meisten wissen, dass niemand aus dem Bodensatz vorhandener Daten sichere Zukunftsdaten herauslesen kann. Die Prognosen des Sachverständigenrates sind also nichts anderes als eine subjektive Schätzung der Ratsmitglieder, für die viel Geld ausgegeben werden muss. Nur wenige Daten der Gutachten werden originär vom Sachverständigenrat erarbeitet, die meisten werden von Anderen erarbeitet und vom Sachverständigenrat übernommen.

Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass die Beobachtung der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Entwicklung eine der wesentlichen und permanenten Aufgaben des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist. Auch von daher wird kein Sachverständigenrat benötigt.

Mit der Auflösung des Sachverständigenrats soll erreicht werden, dass

1. die Flut an Publikationen zu diesem Thema, die Anzahl von Debatten zu lediglich geschätzten Zahlen und viele überflüssige politische und mediale Kommentare vermieden werden,
2. dem Bundeshaushalt Kosten in Millionenhöhe erspart werden und
3. ein echter Bürokratieabbau schnell durchgeführt werden kann.

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