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Petition 175196

Umgangs- und Sorgerecht der Eltern

Rechte von Großeltern im Umgangsrecht stärken vom 22.11.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die Rechte von Großeltern im Umgangsrecht zu stärken, insbesondere in Fällen, in denen es zu einem Kontaktabbruch zwischen Großeltern und Enkelkindern durch Konflikte mit den Eltern (den eigenen Kindern der Großeltern) gekommen ist. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
1. Sicherstellung eines regelmäßigen Umgangsrechts von Großeltern mit den Enkelkindern.
2. Abbau bürokratischer und rechtlicher Hürden bei der Durchsetzung des Umgangsrechts.

Begründung

Großeltern nehmen eine wichtige Rolle in der Entwicklung und Erziehung ihrer Enkelkinder ein. Sie fördern die soziale und emotionale Stabilität der Kinder, bieten Unterstützung und vermitteln familiäre Werte. Der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln trägt entscheidend zum Wohlergehen von Kindern bei und sollte deshalb rechtlich besser geschützt werden.
Trotz dieser wichtigen Rolle werden Großeltern häufig vom Umgang mit ihren Enkelkindern ausgeschlossen, insbesondere, wenn es zu Konflikten oder Kontaktabbrüchen zwischen den Großeltern und den Eltern kommt. Derzeit sieht § 1685 BGB ein Umgangsrecht für Großeltern vor, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kontakt nachweislich dem Kindeswohl „dient“. In der Praxis wird dies oft restriktiv ausgelegt, was dazu führt, dass Großeltern kaum eine Chance haben, ihr Recht auf Umgang geltend zu machen, wenn die Eltern dies ablehnen.
Dieses Problem tritt besonders häufig auf:
Bei familiären Streitigkeiten oder Zerwürfnissen zwischen den Großeltern und den eigenen Kindern (Eltern der Enkel).
Nach Trennungen oder Scheidungen der Eltern, bei denen ein Elternteil den Kontakt zur eigenen Familie abbricht.
Wenn die Jugendämter sich aufgrund von Überlastung oder fehlender Regelungen nicht für eine Mediation einsetzen.
In vielen Fällen leiden nicht nur die Großeltern unter dem Kontaktverlust, sondern auch die Enkelkinder, denen eine wichtige Bezugsperson und emotionale Unterstützung fehlt.
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Unsere konkreten Forderungen:
1. Einführung eines vorrangigen Umgangsrechts für Großeltern:
Das Gesetz sollte klarstellen, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkeln grundsätzlich dem Kindeswohl dient, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe dagegen vor (z. B. Gefahr für das Kind).
2. Verbindliche Mediation bei Kontaktabbrüchen:
In Fällen, in denen ein Kontaktabbruch droht, sollte eine verpflichtende Mediation zwischen Eltern und Großeltern durch das Jugendamt oder eine unabhängige Stelle eingeführt werden. Ziel ist es, den Kontakt der Großeltern zu den Enkeln möglichst einvernehmlich zu bewahren.
3. Beschleunigte Verfahren vor Familiengerichten:
Verfahren zur Durchsetzung des Umgangsrechts müssen priorisiert und beschleunigt behandelt werden, um lange Kontaktunterbrechungen zu vermeiden, die das Kind belasten.
4. Stärkere Einbindung der Jugendämter:
Jugendämter sollten verpflichtet werden, die Perspektive der Großeltern bei familiären Konflikten aktiv zu berücksichtigen. Dies könnte durch spezielle Ansprechpartner für Großeltern oder durch klare Richtlinien erreicht werden.
5. Schaffung von Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Großeltern:
Einrichtung von Beratungsstellen, die Großeltern in Konfliktsituationen unterstützen und über ihre Rechte informieren.
6. Klare Definition, dass der Kontakt zwischen Großeltern und Enkelkindern in der Regel dem Kindeswohl dient.
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