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Petition 175238

Umsatzsteuer

Einheitlicher Umsatzsteuersatz für das Bäckerbrötchen vom 24.11.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird ein einheitlicher Umsatzsteuersatz für das Bäckerbrötchen gefordert.

Begründung

Wie viele Menschen gehe ich regelmäßig zum Bäcker und dort ist mir aufgefallen, wie unsinnig und verwirrend die Preisgestaltung aktuell ist. Bei meinem Bäcker gibt es seit einiger Zeit zwei Preisangaben auf dem Preisschild, da zwischen Vor-Ort-Verkauf und Außer-Haus-Verkauf unterschieden wird.

Das heißt, wenn ich das exakt gleiche Frühstücksbrötchen in der Filiale oder im Freisitz esse, bezahle ich mehr, als wenn ich es in der Tüte mitnehme und mich um die Ecke in den Park setze. Es gibt sogar Verbotsschilder, die darauf hinweisen, dass man "Zum Mitnehmen" gekaufte Ware keinesfalls spontan doch im Freisitz verspeisen darf!

Dazu kommt, dass bei meinem Bäcker regelmäßig auch ausländische Mitmenschen einkaufen, die die doppelte Preisauszeichnung noch weniger nachvollziehen können. (Eine entsprechend beobachtete Diskussion ist Anlass dieser Petition)

In meinen Augen ist das eine unnötige komplizierte Vorgehensweise. Ein Bäckerbrötchen sollte keine zwei verschiedenen Preise haben. Das würde sowohl für die Kunden als auch für die Angestellten die Dinge vereinfachen.

Hintergrund der aktuellen Praxis ist, dass Waren im Außer-Haus-Verkauf gemäß UStG § 12 dem reduzierten Steuersatz unterliegen, während Vor-Ort-Verkäufe normal besteuert werden.

Ich schlage daher vor, dass die Gesetzgebung so geändert wird, dass das Bäckerbrötchen entweder immer mit 7% oder immer mit 19% besteuert wird.

Im Sinne einer Reduzierung von (ggf. aufwändig im Einzelfall) zu prüfenden Regeln (Stichwort: Bürokratieabbau) bin ich persönlich dafür immer den normalen Steuersatz anzuwenden, aber es wäre auch denkbar, dass Brötchen als "Grundnahrungsmittel" immer reduziert besteuert werden sollten.

Von der Neuregelung verspreche ich mir neben endlich wieder lesbaren Preisschildern auch eine Vereinfachung des Kassiervorgangs, da die Angestellten nur noch die Produkte, nicht mehr aber die Art des Verkaufs in die Kasse eingeben müssen (ähnlich wie im Supermarkt).

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