Text der Petition
Änderung von § 12 Absatz 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz.
Ich bitte um Streichung des Wortlauts "und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt".
Begründung
Es gibt Deutsche (Beamte), die über Zeiträume von mehr als 25 Jahre im Ausland eingesetzt (entsandt) sind.
Diese Personengruppe wird bei Erreichen von mehr als 25 Jahren im Ausland seit der Abmeldung in Deutschland von der Wahl ausgeschlossen.
Dieser Ausschluß verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz!
Er ist nicht mehr zeitgemäß, da Deutschland international ein wichtiger Partner ist, der auf die Bereitwilligkeit zu längeren Auslandsaufenthalten angewiesen ist.