Text der Petition
Mit der Petition soll eine Verbesserung der TKG-Novelle 2021 „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ hinsichtlich des Anspruchs auf Zugang zu Gebäuden erreicht werden.
Begründung
Eigentümer, speziell größere Wohn/Bau-Gesellschaften stellen sich immer öfter gegen den Glasfaserausbau. Obwohl sie im Ausbaugebiet liegen und die entsprechenden Arbeiten vor dem Haus erfolgt sind, (manchmal sogar schon im Keller) verweigern Sie den weiteren Ausbau oder reagieren nicht auf Anfragen seitens Mieter oder gar der Telekommunikationsanbieter etc.
Regelungen im TKG zur Glasfaser:
Anspruch auf Zugang zu Gebäuden:
Telekommunikationsunternehmen haben das Recht, Zugang zu Gebäuden zu verlangen, um Glasfaserleitungen zu verlegen.
Eigentümer können diesen Zugang nur in Ausnahmefällen verweigern, z. B. wenn die Maßnahme technisch nicht erforderlich ist oder unverhältnismäßige Nachteile entstehen (§ 134 Abs. 3 TKG).