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Diskussion zur Petition 175861

Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Erstattung des Arbeitgeberanteils vom 15.12.2024

Diskussionszweig: Bekommt der Bundesrentner auch den AG-Anteil ausgezahlt, wenn er sich die Rente auf einmal auszahlen läßt?

Lupinal | 04.02.2025 - 10:10

Bekommt der Bundesrentner auch den AG-Anteil ausgezahlt, wenn er sich die Rente auf einmal auszahlen läßt?

Anzahl der Antworten: 16

Geht das überhaupt bei der staatlichen Rente?
Gibt es einen AG-Anteil bei privaten Kapitalrenten?

Die Forderung kommt mir etwas weit hergeholt vor: diese Einzahlungen gehören wenn, dann dem AG, da sie nicht Teil der Entlohnung sind.
Sie sind ein Teil des Vertrages zwischen Staat/Allgemeinheit und Arbeitgebern und insofern ist der Rückfall auf die Rentenkasse sinnvoll.
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Nutzer6290078 | 13.03.2025 - 07:49

Zitat: von Nutzer18343

Nein - Entweder ist dem Petent nicht klar wie unser Rentenversicherungssystem funktioniert (nicht schlimm ... verstehen die meisten nicht)

Schlimm ist es nicht, ja die meisten verstehen es nicht, basteln aber wenigstens keine Petition draus mit absurden Forderungen.

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Nutzer18343 | 07.03.2025 - 21:09 (Zuletzt geändert am 07.03.2025 - 21:52 von Nutzer18343 )

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer18343

Es geht in der Petition um Arbeitgeberanteil (diese Anteile gehören nicht dem Arbeitnehmer)


wem denn sonst? Es ist doch egal, wer die einbezahlt. Profitieren tut davon nur der Arbeitnehmer. Oder bekommt etwa der Arbeitgeber daraus spaeter eine Rente ausgezahlt?
Die ganze Unterscheidung zwischen AG- und AN-Anteil, ebenso wie zwischen Lohn- und Lohnnebenkosten, ist Unsinn und dient nur der Verwirrung und Verkomplizierung. Fuer einen AG sind das alles Lohnkosten, egal ob er sie direkt oder ueber den Umweg des AN an den Sozialversicherungstraeger abfuehrt oder ob er sie an den AN auszahlt.
Und der AN erwirbt Rentenpunkte, egal, ob der Abzug auf dem Lohnzettel sich AN- oder AG-Beitrag nannte...

Zitat: von Nutzer18343

Wie wollen Sie das regeln das Rentenversicherungsbeiträge in eine ausländischen Rentenversicherung nachweislich eingezahlt werden( und warum dann auch noch der Arbeitgeberanteil?)


das kommt auf die Verpflichtungen, die Sozialversicherungspflichten im Herkunftsland des auslaendischen AN an. Entweder er muss das abfuehren, dann ist es seine Verpflichtung und bei Versaeumnis eben mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen in seinem Heimatland rechnen. Oder er darf das privat anlegen, dann hat er eben die Verantwortung, selbst seinen Ruhestand finanziell abzusichern.
Solange abgesichert ist, dass er aus dem Aufenthalt in D keine Sozialversicherungsansprueche und keine Sozialtransferansprueche ableiten kann, sehe ich da keinerlei Problem.

Zitat: von Nutzer18343
Davon angesehen das Sie dann entweder ausländische Arbeitskräfte günstiger machen für den Arbeitgeber oder diese mehr Netto haben als deutsche Arbeitskräfte (denn praktisch würde das Geld ja dann direkt ausgezahlt - kann ja niemand direkt kontrollieren ob dies eine echte private Rentenversicherunganlage ist)


bei einer Eingangsvoraussetzung eines Einkommens von mindestens knapp 100.000 EUR pro Jahr halte ich die Gefahr, dass das als Lohndumpingmethode missbraucht wird, eher fuer vernachlaessigbar.
Und von jemandem in dieser Einkommensklasse kann man auch gewisse Eigenverantwortung erwarten. Wenn derjenige es versaeumt, selbst fuers Alter anzusparen und dann im Alter bettelnd in seinem Heimatland auf der Strasse sitzt, ist das eben sein Problem. Wir muessen nur sicherstellen, dass er keine Sozialtransferansprueche in D erwirbt, es also nicht unser Problem ist.


Erster Abschnitt: Nochmal Sie bekommen NICHT Ihre oder die Beiträge des Arbeitgebers zurück. Es ist ein Umlageverfahren. Schon jetzt würden Sie nicht Ihre Rente bekommen wenn der Staat nicht mit Steuergeldern subventionieren würde. Es ist eine Versicherung. Wenn Sie eine Feuerversicherung haben bekommen Sie auch nicht die Beträge zurück wenn Sie kündigen und keinen Schaden haben. Ihre Beitragszahlungen sind schon weg.

Zweiter Abschnitt: Die Sozialversicherungsabkommen sind schon komplex. Wollen Sie noch mehr Bürokratiekosten die von ihren Rentenbeiträge bezahlt werden so dass der deutsche Staat überprüft ob es wirklich in ein ausländisches Rentenversicherungssystem geht? Abgesehen geht die Petition ja genau darauf ein das es eben für ein Hauskauf genutzt werden kann. Also kaufen eine Haus in dein Heimatland und komme dann später wieder und leben in deiner Heimat oder hier auf Sozialkosten (Man kann auch die Grundsicherung nutzen die ja fast Rentenniveau hat)? Man kauft von seinen Beiträge Ansprüche. Ansprüche von Nix ist Nix.

Würde der Staat das machen wie es gedacht ist und Rentenzuschüsse streichen, dann würde schon jetzt kaum einer ein Rente habe die zum überleben reicht.

Jeden Euro den Sie (ohne Arbeitgeber) einzahlen bekommem Sie mit 80 Jahren zurück. Erst dann beginnt der Gewinn. Natürlich ist das nicht lukrativ.

Die 3% Rendite die beschrieben ist, ist irreführend. Wenn Sie 3% Rendite auf 100 Euro haben, haben Sie 103 Euro. 100 Euro ist ihr Kapital. Das gibt es aber nicht bei der Rentenversicherung. Sie bekommen 3 Euro. Die 100 Euro sind lange lange weg. Trotzdem kein dummes System (das meine ich ehrlich).

Jetzt will jemand seine Beiträge (sie schon lange weg sind) + Beiträge die der Arbeitgeber gezahlt zurück bekommen ... Warum?

Dritter Abschnitt:

Zitat:

Allgemeine Rentenversicherung: 18,6 Prozent (9,3 Prozent Arbeitgeberanteil und 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil;


18,6% von 100000 Euro pro Jahr = 18600 Euro Ersparnis für Arbeitgeber pro Jahre.

Im Alter ... BuhBuh ich hab keine Rente ... Ich hab Anspruch auf eine Grundsicherung ... Bin ja ein Mensch.

Nimm mal eine Deutschen nur mal an.
20 Jahre arbeiten mit 100k. Dann zur Rentenversicherung gehen und sagen .. Gib mir es mal 372k Euro. Dann eine 60m2 Wohnung/Häuschen kaufen. Dann später in Rente und sagen .... oh hab kein Geld gib mit Grundsicherung. Der Staat kann an Wohnung nicht ran.

So der andere Deutsche bekommt minimale Rente - darf Steuer drauf zahlen und Miete und hat kein Vermögen. Toller Deal.

Nein - Entweder ist dem Petent nicht klar wie unser Rentenversicherungssystem funktioniert (nicht schlimm ... verstehen die meisten nicht) oder er will sich bereichern auf Kosten der Rente. Total dagegen!!!!

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lerchenzunge | 07.03.2025 - 15:15

Zitat: von Nutzer18343

Es geht in der Petition um Arbeitgeberanteil (diese Anteile gehören nicht dem Arbeitnehmer)


wem denn sonst? Es ist doch egal, wer die einbezahlt. Profitieren tut davon nur der Arbeitnehmer. Oder bekommt etwa der Arbeitgeber daraus spaeter eine Rente ausgezahlt?
Die ganze Unterscheidung zwischen AG- und AN-Anteil, ebenso wie zwischen Lohn- und Lohnnebenkosten, ist Unsinn und dient nur der Verwirrung und Verkomplizierung. Fuer einen AG sind das alles Lohnkosten, egal ob er sie direkt oder ueber den Umweg des AN an den Sozialversicherungstraeger abfuehrt oder ob er sie an den AN auszahlt.
Und der AN erwirbt Rentenpunkte, egal, ob der Abzug auf dem Lohnzettel sich AN- oder AG-Beitrag nannte...

Zitat: von Nutzer18343

Wie wollen Sie das regeln das Rentenversicherungsbeiträge in eine ausländischen Rentenversicherung nachweislich eingezahlt werden( und warum dann auch noch der Arbeitgeberanteil?)


das kommt auf die Verpflichtungen, die Sozialversicherungspflichten im Herkunftsland des auslaendischen AN an. Entweder er muss das abfuehren, dann ist es seine Verpflichtung und bei Versaeumnis eben mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen in seinem Heimatland rechnen. Oder er darf das privat anlegen, dann hat er eben die Verantwortung, selbst seinen Ruhestand finanziell abzusichern.
Solange abgesichert ist, dass er aus dem Aufenthalt in D keine Sozialversicherungsansprueche und keine Sozialtransferansprueche ableiten kann, sehe ich da keinerlei Problem.

Zitat: von Nutzer18343
Davon angesehen das Sie dann entweder ausländische Arbeitskräfte günstiger machen für den Arbeitgeber oder diese mehr Netto haben als deutsche Arbeitskräfte (denn praktisch würde das Geld ja dann direkt ausgezahlt - kann ja niemand direkt kontrollieren ob dies eine echte private Rentenversicherunganlage ist)


bei einer Eingangsvoraussetzung eines Einkommens von mindestens knapp 100.000 EUR pro Jahr halte ich die Gefahr, dass das als Lohndumpingmethode missbraucht wird, eher fuer vernachlaessigbar.
Und von jemandem in dieser Einkommensklasse kann man auch gewisse Eigenverantwortung erwarten. Wenn derjenige es versaeumt, selbst fuers Alter anzusparen und dann im Alter bettelnd in seinem Heimatland auf der Strasse sitzt, ist das eben sein Problem. Wir muessen nur sicherstellen, dass er keine Sozialtransferansprueche in D erwirbt, es also nicht unser Problem ist.

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Nutzer6290078 | 07.03.2025 - 09:13

Zitat: von lerchenzunge

Um im Werben um internationale Fachkräfte zumindest nicht ganz so schlecht dazustehen, wäre ein sinnvoller Ansatz, einen speziellen Fachkräftestatus im Ausländerrecht zu schaffen, für Fachkräfte mit hohen Einkommen (mindestens Beitragsbemessungsgrenze), zweckgebunden für einen Arbeitsvertrag und ohne darüberhinausgehende Privilegien im Aufenthaltsrecht und vor allem, ohne Begründung jegwelcher Ansprüche im Sozialrecht, dafür aber befreit von Zahlungen in die gesetzlichen Sozialkassen. Also keine GKV, sondern stattdessen Zugang nur zur PKV, keine RV, dafür Abführung in Beitragshöhe in die Rentenkassen des Heimatlandes oder in eine private RV, keine AV, dafür sofortige Beendigung des Aufenthalts bei Arbeitslosigkeit!

Das nennt sich Diskriminierung aufgrund von Rasse/Herkunft/Zugehörigkeit.

Man würde jeden hier in Deutschland länger Ansässigen und dessen Nachkommen, ob deutsch oder anderer Nationalität, gegenüber den zuziehenden Fachkräften bevorzugen.

Und diese wiederum aufgrund ihrer Herkunft diskriminieren, wenn sie z.B. ihre Familie einzeln privat versichern müssen, kein Kindergeld bekommen, die Kita zahlen müssen, dort kein subventioniertes Essen erhalten usw.

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Nutzer18343 | 15.02.2025 - 11:38

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Signalman
@Lerchenzunge


Da kommt man ganz schnell dran, 3.500 €
Das ist in diesem Jahr die Bemessungsgrenze!


0. welche Grenze soll das sein?
1. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversichrung in diesem Jahr liegt bei 66.150,00, das sind 5.512,50 pro Monat
2. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr liegt bei 96.600,00, das sind 8.050,00 pro Monat
3. ich gebe zu, dass ich es vesäumt habe, zu benennen, auf welche dieser Grenzen ich mich beziehe, es sollte im Kontext dessen, dass die Petition sich auf die gesetzliche Rentenversicherung bezieht, aber eigentlich selbsterklärend sein...
4. der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 EUR. Die gesetzlich maximal zulässige Arbeitszeit pro Jahr (6-Tage-Woche, 8h Arbeitstag) liegt bei rund 2400 Stunden. Es ist also unmöglich, mit Mindestlohn mehr als rund 30.000 EUR pro Jahr bzw. mehr als rund 2550 EUR pro Monat zu verdienen.

Echten Fachkräften aus dem Ausland, die mehr als 96.600 EUR pro Jahr brutto verdienen und die nur vorübrgehend nach Deutschland kommen (jdenfalls wniger als 5 Jahre) und keinerlei Interesse an der Begründung eines dauerhaften Aufenthalts haben, die Möglichkeit einzuräumen, statt in die gesetzliche RV in eine private RV oder in die RV ihres Heimatlandes einzuzahlen, würde den Standort Deutschland sicher etwas attraktiver machen und es besteht keine Gefahr, dass das zu Billiglöhnen führt.


Das ist schon jetzt der Fall. Die Beiträge kann man sich zurück erstatten lassen und dann einzahlen oder es gibt Sozialversicherungsabkommen wo Beiträge in Deutschland anerkannt werden.

Es geht in der Petition um Arbeitgeberanteil (diese Anteile gehören nicht dem Arbeitnehmer)

Eine gesetzliche Rentenversicherung und eine private Rentenversicherung sind 2 unterschiedliche Schuhe. Bei gesetzlichen Systemen regelt man das durch Sozialversicherungsabkommen.

Wie wollen Sie das regeln das Rentenversicherungsbeiträge in eine ausländischen Rentenversicherung nachweislich eingezahlt werden( und warum dann auch noch der Arbeitgeberanteil?)

Davon angesehen das Sie dann entweder ausländische Arbeitskräfte günstiger machen für den Arbeitgeber oder diese mehr Netto haben als deutsche Arbeitskräfte (denn praktisch würde das Geld ja dann direkt ausgezahlt - kann ja niemand direkt kontrollieren ob dies eine echte private Rentenversicherunganlage ist)

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Münchner Cosmopolit | 14.02.2025 - 14:31

Lerchenzunge Ich bin sehr dankbar für Ihre kluge, informative, hilfreiche und gelassene Argumentation. Vielen Dank

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Münchner Cosmopolit | 14.02.2025 - 14:24

Es gibt rechtschaffene und fleißige Arbeitnehmer, die Jahrzehnte lang gearbeitet haben und schon nahe am Rentenalter sind oder es bald sein werden. Oder auch jüngere die zurückkehren möchten.
In Zukunft kann das durchaus dazu dienen Menschen, einen zusätzliche Anreiz zu schaffen, zurück in die Heimat zu gehen, nachdem sie gearbeitet haben.

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Münchner Cosmopolit | 14.02.2025 - 14:19

Der Vertrag lautet eine Altersvorsorge für den Arbeitnehmer zu schaffen. Dazu dienen die Beiträge des Arbeitnehmers genauso wie die Beiträge des Arbeitgebers. Sie sollen die Vorsorgung im Alter sichern. Dafür arbeitet der Arbeitnehmer auch. Durch seine Arbeit entstehen die Überschüsse, die dem Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil ermöglichen, der ihm vom Staat vorgeschrieben wird um die Versorgung im Alter zu sichern. Für diesen Arbeitnehmer.

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Signalman | 11.02.2025 - 15:35

@Lerchenzunge


Nein,das ist die Höchste Renten, die gezahlt wird
Die "Schwurbelei" mit Beitragsbemessungsgrenze dient nur dazu, das zu verschleiern.

Die Maer von den Fachkräften ist erfunden

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lerchenzunge | 10.02.2025 - 11:05

Zitat: von Signalman
@Lerchenzunge


Da kommt man ganz schnell dran, 3.500 €
Das ist in diesem Jahr die Bemessungsgrenze!


0. welche Grenze soll das sein?
1. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversichrung in diesem Jahr liegt bei 66.150,00, das sind 5.512,50 pro Monat
2. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr liegt bei 96.600,00, das sind 8.050,00 pro Monat
3. ich gebe zu, dass ich es vesäumt habe, zu benennen, auf welche dieser Grenzen ich mich beziehe, es sollte im Kontext dessen, dass die Petition sich auf die gesetzliche Rentenversicherung bezieht, aber eigentlich selbsterklärend sein...
4. der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12,82 EUR. Die gesetzlich maximal zulässige Arbeitszeit pro Jahr (6-Tage-Woche, 8h Arbeitstag) liegt bei rund 2400 Stunden. Es ist also unmöglich, mit Mindestlohn mehr als rund 30.000 EUR pro Jahr bzw. mehr als rund 2550 EUR pro Monat zu verdienen.

Echten Fachkräften aus dem Ausland, die mehr als 96.600 EUR pro Jahr brutto verdienen und die nur vorübrgehend nach Deutschland kommen (jdenfalls wniger als 5 Jahre) und keinerlei Interesse an der Begründung eines dauerhaften Aufenthalts haben, die Möglichkeit einzuräumen, statt in die gesetzliche RV in eine private RV oder in die RV ihres Heimatlandes einzuzahlen, würde den Standort Deutschland sicher etwas attraktiver machen und es besteht keine Gefahr, dass das zu Billiglöhnen führt.

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