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Diskussion zur Petition 175861

Beitragserstattung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Erstattung des Arbeitgeberanteils vom 15.12.2024

Diskussionszweig: Erstattung des Arbeitgeberanteils.... ja, :-)) ... an den Arbeitgeber!

Nutzer5594973 | 11.02.2025 - 15:32

Erstattung des Arbeitgeberanteils.... ja, :-)) ... an den Arbeitgeber!

Anzahl der Antworten: 4

Wieso soll jemand etwas erstattet bekommen, dass er/sie nicht gezahlt hat.
Wer aus dem sozialen System aussteigt kann auch nur das zurückfordern, was er selber eingezahlt hat.
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Geroldus | 14.03.2025 - 22:25

Das sehe ich genauso, das ist schließlich etwas, das für den Arbeitnehmer gezahlt wird und der Arbeitgeber würde es nicht zahlen, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigen würde.

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Signalman | 02.03.2025 - 19:17

Hat er aber!
Der AG zahlt gar nix ein

Trotzdem gibt es nix raus, weil das eine Steuer ist, zur Zeit 19 %

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Münchner Cosmopolit | 14.02.2025 - 14:37

Der Arbeitgeberanteil resultiert aus der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Er ist Teil des Lohns. Der Staat verordnet dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Verwendung zur Altersvorsorge durch die Staatliche Rentenversicherung. Der Anteil ist Teil des Lohns. Der Lohn gehört dem Arbeitnehmer. Davon wird eingezahlt.

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Nutzer6912 | 14.02.2025 - 13:11

Wenn, dann an den der gezahlt hat.

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