Text der Petition
Staatsangehörige anderer Nationen, die sich nach dauerhafter Rückkehr in ihre Heimat ihre Rentenanwartschaften (bei folgenden Verlust des Rentenanspruchs) auszahlen lassen, sollten nicht nur die selbst, sondern auch die vom Arbeitgeber einbezahlten Beiträge zurückerhalten. (Diese fallen derzeit der Rentenkasse zu.)
Begründung
1. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
2. Die Beiträge beruhen auf der Arbeitsleistung dieser betreffenden Person.
3.SIe wurden vom Arbeitgeber zu eben deren Altersversorgung bezahlt. (Nicht etwa zur Erhöhung der Rente anderer.)
Sie stehen allein dieser Person zu!
4. Nicht allen ist der weitere Aufenthalt mit Genuss der Rentenzahlung im Ruhestand möglich oder gewünscht. Es würde ihnen ein Nachteil entstehen.
5. Selbst bei Rückkehr in relativ jungen Jahren und selbstverständlich auch sonst, kann das dann höhere Startkapital große Möglichkeiten für den Aufbau einer neuen Existenz bedeuten, welches zweifellos eine hohe Motivation darstellt, zurück zu kehren und in der eigenen Heimat zur Entwicklung beizutragen.
Wer aus dem sozialen System aussteigt kann auch nur das zurückfordern, was er selber eingezahlt hat.
Geroldus | 14.03.2025 - 22:25
Das sehe ich genauso, das ist schließlich etwas, das für den Arbeitnehmer gezahlt wird und der Arbeitgeber würde es nicht zahlen, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigen würde.
Signalman | 02.03.2025 - 19:17
Hat er aber!
Der AG zahlt gar nix ein
Trotzdem gibt es nix raus, weil das eine Steuer ist, zur Zeit 19 %
Münchner Cosmopolit | 14.02.2025 - 14:37
Der Arbeitgeberanteil resultiert aus der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Er ist Teil des Lohns. Der Staat verordnet dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer die Verwendung zur Altersvorsorge durch die Staatliche Rentenversicherung. Der Anteil ist Teil des Lohns. Der Lohn gehört dem Arbeitnehmer. Davon wird eingezahlt.
Nutzer6912 | 14.02.2025 - 13:11
Wenn, dann an den der gezahlt hat.