Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, in der Strafprozessordnung (StPO) den Rechtsbeistand für im Kindes- und Jugendalter beziehungsweise im jungen Erwachsenenalter von Gewaltstraftaten betroffene Menschen vor Gericht zu gewährleisten.
Begründung
In Strafprozessen zu Gewalt- und Missbrauchsvorwürfen besteht ein Kräfte-Ungleichgewicht zwischen den Angeklagten und den geschädigten Kindern, Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen. Paragraf 145 der StPO sieht die Anwesenheitspflicht von Verteidigern vor. Das heißt, ein Angeklagter hat stets seinen Rechtsbeistand an der Seite.
Im Gegensatz dazu kommt es in der Praxis vor, dass Opferzeugen ohne rechtliche Begleitung vor Gericht aussagen müssen. Denn für den Rechtsbeistand von Nebenkläger*innen gilt bisher lediglich ein Anwesenheitsrecht ("Opferanwalt" laut § 397 und § 406). Sich allein in ungewohnter Umgebung und vor Publikum mit meist ihren traumatischen Erlebnissen sowie deren Urheber*innen konfrontiert zu sehen, ist eine belastende Erfahrung für die Betroffenen. Das kann die Qualität ihrer Aussage beeinträchtigen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass die angeklagten Tatvorwürfe unklar, Fragen von Gericht, Staatsanwaltschaft, Sachverständigen oder Verteidigung unbeantwortet bleiben. Am Ende kann sich das auf die Strafzumessung auswirken.
Notwendige Erwägungen zur Prozessökonomie und Schwierigkeiten bei der Terminfindung dürfen nicht zur Belastung der Nebenkläger*innen führen. Die StPO sollte die Anwesenheit ihres juristischen Beistands sicherstellen.