Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Einkommensgrenze für unterhaltspflichtige Angehörige dynamisch angepasst wird (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Begründung
Seit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 1. Januar 2020 gilt eine Einkommensgrenze von 100.000 Euro für unterhaltspflichtige Angehörige von Empfängern der Grundsicherung. Diese Regelung sollte ursprünglich dazu dienen, Angehörige finanziell zu entlasten und sicherzustellen, dass sie erst ab einem relativ hohen Einkommen zur Unterhaltszahlung herangezogen werden. Allerdings hat sich die wirtschaftliche Realität seit 2020 erheblich verändert, was die Angemessenheit dieser Einkommensgrenze in Frage stellt.
In den letzten Jahren haben sich die Löhne, insbesondere in tarifgebundenen Branchen wie der IG Metall, kontinuierlich erhöht. Gleichzeitig ist die Inflation in Deutschland deutlich gestiegen, was die Kaufkraft der Bürger erheblich beeinträchtigt hat. Beispielsweise betrug die durchschnittliche Inflationsrate im Jahr 2022 etwa 7,9%, was vor allem durch steigende Energiepreise und andere Lebenshaltungskosten verursacht wurde. Trotz der Lohnerhöhungen konnten viele Arbeitnehmer ihre Kaufkraft nicht im gleichen Maße steigern, da die Inflation die Reallöhne negativ beeinflusst hat.
Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro wurde seit ihrer Einführung nicht angepasst, was bedeutet, dass sie nicht mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Schritt gehalten hat. Dies führt dazu, dass die reale Belastung für unterhaltspflichtige Angehörige gestiegen ist. Während das nominale Einkommen möglicherweise gestiegen ist, hat die Inflation die tatsächliche Kaufkraft verringert, was bedeutet, dass die finanzielle Belastung durch Unterhaltszahlungen im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen gestiegen ist.
Diese Diskrepanz kann zu einer Benachteiligung der unterhaltspflichtigen Angehörigen führen, da die Einkommensgrenze nicht mehr der aktuellen wirtschaftlichen Realität entspricht. Eine starre Einkommensgrenze, die nicht regelmäßig an die Inflation oder die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird, kann dazu führen, dass immer mehr Menschen unter die Unterhaltspflicht fallen, obwohl ihre reale finanzielle Situation sich nicht verbessert hat. Dies könnte als eine Form der Ungleichbehandlung oder sogar Willkür betrachtet werden, da die Einkommensgrenze nicht im Sinne der Verhältnismäßigkeit steht und die tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen der Betroffenen nicht berücksichtigt.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wäre es sinnvoll, die Einkommensgrenze dynamisch anzupassen. Eine Möglichkeit wäre, die Grenze jährlich an die Inflationsrate oder die durchschnittliche Lohnentwicklung zu koppeln. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass die Einkommensgrenze stets die aktuelle wirtschaftliche Realität widerspiegelt und die reale Belastung der Angehörigen konstant bleibt. Eine solche Anpassung würde verhindern, dass unterhaltspflichtige Angehörige durch eine veraltete Einkommensgrenze unverhältnismäßig belastet werden und somit finanziell benachteiligt sind. Dies würde auch dazu beitragen, die Verhältnismäßigkeit und Gerechtigkeit zu wahren