Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, bei Einkommensteuererklärungen eine Günstigerprüfung bei Abfindungszahlungen hinsichtlich der Veranlagungsart (gemeinsame oder Einzelveranlagung) verpflichtend durch das Finazamt durchführen zu lassen.
Begründung
Es ist für Normalbürger nahezu unmöglich zu erkennen, daß in Jahren, in denen eine Abfindungszahlung (i.d.R. bei Auflösen eines Arbeitsvertrages) geleistet wurde, die getrennte Veranlagung für den Steuerzahler günstiger als eine Zusammenveranlagung sein kann. Hiermit kann niemand ernsthaft rechnen, da die Vermutung resp. Meinung sehr verbreitet ist, daß durch eine Zusammenveranlagung IMMER Steuern gespart werden. Dies ist allerdings mitnichten so. Viele Arbeitnehmer verlieren hier je nach Abfindungshöhe drei-, vier- gar fünfstellige Beträge. Eine verpflichtende Günstigerprüfung durch das Finanzamt würde dies verhindern.