Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Beurkundungsgesetz (BeurkG) dahingehend zu ergänzen, dass in § 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben klargestellt wird, dass Niederschriften und ggf. zugehörige Dokumente nicht verlesen werden müssen, wenn sie allen Parteien bereits vorher vorgelegen haben und alle Beteiligten darauf verzichten, dass diese verlesen werden.
Begründung
Die formelle Vorschrift zur Verlesung von Niederschriften macht nicht in jedem Fall Sinn. Wenn allen Beteiligten der Inhalt der Niederschrift durch vorherige Abstimmungen bekannt ist, dann sollte dieses mit teilweise viel Zeitaufwand verbundene Prozedere unbürokratisch entfallen können, wenn alle Beteiligte damit einverstanden sind.