Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des § 406e Absatz 3 der Strafprozessordnung zum Akteneinsichtsrecht des Verletzten, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, gefordert.
Begründung
Mitunter werden Anträge auf Akteneinsicht durch die zuständigen Ermittlungsbehörden aus für die Betroffenen nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. So wird ein Antrag auf Akteneinsicht beispielsweise mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei den Verfahrensakten um Akten handele, die im Wesentlichen aus Aktenteilen bestehen, die bereits Gegenstand der jeweiligen Ermittlungsakten sind. Es ist daher erforderlich, das Akteneinsichtsrecht zu stärken, damit das Ermittlungsverfahren für die Betroffenen transparent ist und diese ihre Interessen besser vertreten können.