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Diskussion zur Petition 176831

Recht der Schuldverhältnisse

Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge vom 16.01.2025

Diskussionszweig: Re: Recht der Schuldverhältnisse - Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge

wst0312 | 06.02.2025 - 09:34

Re: Recht der Schuldverhältnisse - Einführung strengerer Regelungen für telefonisch abgeschlossene Verträge

Anzahl der Antworten: 5

Zitat:
1. Abschaffung der Rechtsgültigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen:
Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden, sollten grundsätzlich nicht rechtskräftig sein, es sei denn, sie wurden durch eine persönliche Bestätigung, durch eine Unterschrift des Vertragsnehmers, in schriftlicher Form ergänzt. Dies würde den Verbrauchern die Möglichkeit geben, sich in Ruhe zu informieren und zu entscheiden.

Diese Möglichkeit gibt es bereits. Man teilt dem Gesprächspartner einfach mit, dass er eine Woche/einen Monat später nochmal anrufen soll, damit man sich informieren kann. Geht er nicht darauf ein -> Könnte ein Betrüger sein, geht er darauf ein -> Wunderbar...

Zitat:
2. Härtere Strafen für Telefonbetrüger:
Wir fordern die Einführung von deutlich höheren Strafen für Unternehmen und Einzelpersonen, die betrügerische Telefonpraktiken anwenden. Dies sollte sowohl Geldstrafen als auch strafrechtliche Konsequenzen umfassen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Betrug ist per Strafgesetzbuch strafbar. Möchten Sie eine extra Definition für Telefonbetrug mit höheren Strafen? Warum sollte es einen Unterschied ausmachen on jemand per Telefon oder per EMail betrogen wird???

Zitat:
3. Etablierung einer zentralen Meldestelle:
Eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Telefonbetrug sollte eingerichtet werden, um die Meldung solcher Vorfälle zu erleichtern, die Strafverfolgung zu unterstützen.

Diese Meldestelle gibt es bereits. Sie heißt "Polizei". Die Erstattung einer Anzeige für solche Vorfälle ist sehr häufig sogar per Internet möglich. Welche "noch leichtere" Meldung schwebt dem Petenten vor?
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Anno1999 | Thu Mar 20 21:28:20 CET 2025 - Thu Mar 20 21:28:20 CET 2025

Ganz so sehe ich die Sache nicht. Es würde reichen, wenn bei Verträgen mit längerer Laufzeit eine schriftliche Bestätigung benötigt wird. Denn aus so einem Vertrag kommt man nicht mehr so schnell heraus. Bei einem Einmalgeschäft wie den Pizzalieferdienst oder Abschleppdienst ist eine schriftliche Bestätigung dann nicht notwendig. Ich habe einige Male erlebt, dass hauptsächlich älteren Personen darauf hereinfallen durch deren Unwissenheit.

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Feb 12 03:30:08 CET 2025 - Wed Feb 12 03:30:08 CET 2025

Telephonisch reicht oft ein "Ja", das als Sample passend ins angebliche Gespräch kopiert wird (z.B. Klingeling - "Wer ist da?" - "JAkob..." und schon ist es passiert). Die Beweiskraft jenes Sprachsamples war schon vor Liarbird-KI und Deepfakes extrem zweifelhaft. Grade bei telephonisch oder online zu schließenden "Verträgen" (Klingelton-Abos etc.) wird man häufig so genötigt, verarscht oder gebrainwasht, dass man den "Vertragsabschluss" durch beiläufigen Klick auf irgendeinen OK-Button (z.B. mitten auf dem Touchscreen eines Free2Play-Games) garnicht bewusst mitkriegt.

Geschäftsmodelle die auf systematischer Fallenstellerei basieren sind Betrug und gehören generell verboten. Umso wichtiger ist, dass man dort schnellstmöglich wieder raus kann, damit es sich für den Anbieter nicht mehr lohnt, da der angebliche "Vertragsabschluss" hier oft versehentlich oder im Affekt geschieht und ein eingepreister Prozentsatz der Kunden solcher Massenabzocke den Aufwand der Kündigung scheut oder geistig dazu nicht in der Lage ist, durch deren Reifen zu springen und extra ein Einschreiben o.ä. zu verfassen. Daher muss der Vertrag immer auf gleichem Wege wieder rückstandslos kündbar sein. Generelle Rechtsungültigkeit jeglicher Telephonverträge wäre unzweckmäßig und nicht sinnvoll.


(trotzdem Mitzeichnung)

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Nutzer4529 | Sun Feb 09 17:01:37 CET 2025 - Sun Feb 09 17:01:37 CET 2025

Die Bundesnetzargentur ist hier ein guter Partner. Habe ich letzte Woche so gemacht.
Die sagten, sie zeichen das Gespräch auf. Der Hacken ist, das die nur dein "JA" auf dem Band haben wollen. Dann bauen die einen Vertrag darum. Und weil du dann in der Aufnahme mit einem ja geantwortest hast, hast du einen rechtsgültigen Vertrag geschloßen. Die Versuchen das mit Druck und reden dich schwindelig.
Auch hier erst einmal tief luft holen. Die wollen was von dir. Du sitzt noch am längeren Hebel.
So bitte ich mir das vorab erst einmal alles schriftlich mit zuteilen. Das versuchen die aber zu umgehen. Last die Frage kam, ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen, sagte ich zunächst NEIN. Dann wollte die das Gespräch schon beenden.
Ich habe aber es noch geschft, zu fragen, wofür das denn notwendig sein.
Antwort: das sein Notwendig, das verlange das Gesetz. Das war natürlich eine glatte Lüge.
Die fingen an herum zu eiern. Ich habe ihnen dann zu verstehen gegeben, das mit meinen Antworten etwas zusammen getextet werden kann, aus deren Nummer ich dann nur schwer wierder heraus komme.
Dann fragte ich nach der Firma, für die diese Anrufer tätig sind. ( w w w . index . com ) Aber man ahnt es, das war keine Firma zu finden. Es tauchten verschiedene andere Eintragungen auf, die einem nicht weiter halfen.

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Nutzer621931 | Fri Feb 07 09:12:36 CET 2025 - Fri Feb 07 09:12:36 CET 2025

Insbesondere die Widerrufsfrist - deren Beginn an strenge Auflagen geknüpft ist - schützt Verbraucher vor unerwünschten Abschlüssen.

Der Strafrahmen liegt nach § 263 Abs. 3 StGB bei einer Mindeststrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Mehr geht in unserem Rechtssystem nicht - und wäre auch nicht angemessen. Strafverschärfungen schrecken auch nicht ab, weil die "Telefonbetrüger" entweder keine Straftat begehen, selbst in diesem Glauben sind oder im Glauben sind, nicht erwischt zu werden.

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Nutzer241 | Fri Feb 07 06:07:38 CET 2025 - Fri Feb 07 06:07:38 CET 2025 (Zuletzt geändert am Fri Feb 07 06:08:33 CET 2025 von Nutzer241 )

Zitat:
1. Abschaffung der Rechtsgültigkeit von telefonisch abgeschlossenen Verträgen:
Verträge, die telefonisch abgeschlossen werden, sollten grundsätzlich nicht rechtskräftig sein, es sei denn, sie wurden durch eine persönliche Bestätigung, durch eine Unterschrift des Vertragsnehmers, in schriftlicher Form ergänzt.


A: Ich hätte gerne eine Pizza Funghi und eine Pizza Salami in die Hauptstraße 42.
B: Bitte kommen Sie in unsere Filiale, damit wir Sie persönlich beraten können und die Lieferung schriftlich vereinbaren.
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A steigt ins Auto, aber es startet nicht, also ruft er den Pannendienst an, der natürlich nicht kommt, solange es keinen schriftlichen Vertrag gibt. Dann ruft A bei der Taxizentrale an, die natürlich auch niemanden schickt ...

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