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Diskussion zur Petition 176888

Mietrecht

Erhebung einer wirksamen Leerstandsabgabe auf leerstehenden nutzbaren Wohnraum vom 18.01.2025

Diskussionszweig: Neuer Weg.

Nutzer18343 | 17.02.2025 - 16:26 (Zuletzt geändert am 17.02.2025 - 16:33 von Nutzer18343 )

Neuer Weg.

Anzahl der Antworten: 6

Wenn man Wohnraum schaffen will aus Leerständen muss der Staat zum Dienstleister werden.

a) Der Staat muss die Leerstände erfassen und Gründe identifizieren warum der Wohnraum nicht vermietet wird.

b) Der Staat muss die Hausverwaltung übernehmen und für etwailige Schäden haften. Er kann die Kosten mit der Miete verrechnen.

c) Der Staat soll die Bürokratie/Kosten tragen für den Vermieter bezüglich Wohnraumschaffung. Er kann die Kosten als Nebenkosten von der Miete abziehen.

Die Leute die leerstehenden Wohnraum haben, haben meist kein Problem dieses zu Verfügung zu stellen, solange Sie zumindest keine finanziellen Nachteile haben. So selbst wenn Sie 0 Euro Miete bekommen. Ich möchte das nur klar stellen. Es ist absurd anzunehmen das die "reichen" potentiellen Wohnraumbesitzer asozial sind und nur arme sozialbedürftige Mieter ärgern wollen und sogar dafür freiwillig auf Mieteinnahmen verzichten.

Aber das ist der Aufwand, der AUCH der Staat nicht erledigen will.

Ich kann mich gut erinnern, das Wohnraum am Anfang des Urkainekrieg für ukrainische Flüchtlinge zu Verfügung gestellt wurde. Man wurde gefragt vom Amt ob Möbel in der Wohnung sei. Als man verneinte war die Wohnung nicht mehr so wichtig.

Fairerweise muss man sagen, dass sich das Beispiel oben aber nun geändert hat.

Es ist nicht schwer zuerkennen das Kommunen lieber dann Container aufstellen und die Leerstände, Leerstände sein lassen.

Mit einer Leerstandsabgabe kann man erst anfangen wenn das auch nicht hilft und dann hat es meist was mit Angst und Vorurteilen zutun. Und da haben Vermieter fast genausoviele wie die armen Mieter.
2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer18343 | Mon Feb 24 01:00:48 CET 2025 - Mon Feb 24 01:00:48 CET 2025 (Zuletzt geändert am Mon Feb 24 01:09:29 CET 2025 von Nutzer18343 )

Zitat: von Nutzer4902401
Zitat: von Nutzer18343
Enteignung ... Nein, Wieso? ... wenn man das Einverständnis des Eigentümers holt? Ich könnte wette das viele das tun die Leerstände haben.

Wo ist da das Einverständnis des Eigentümers? Entweder er zahlt so eine Strafsteuer, oder er lässt irgendwelche Beamte sich um sein Eigentum "kümmern"?


Warum bleiben Sie nicht bei dem Thema das ich diesem Diskussionzweig aufgesetzt habe!
Ich habe gesagt nur mit Einverständnis des Eigentümers der Leerstände hat wenn der Staat ja Wohnraum haben will soll er dem Eigentümer die Bewirtschaftung anbieten.

Den Rest den Siw schreiben macht keinen Sinn in meinen Augen und/oder passt nicht zu dem Thema.

Zitat: von Nutzer4902401

Zitat: von Nutzer18343
Aber keine Angst. Kommunen haben eh kein Geld um das zu tätigen und es ist bequemer als Staat Grossinvestoren zu subventionieren.

Das mit den Sozialwohnungen ist zwar Bundesgesetzgebung, aber egal. Es gibt zwar Bürgermeister, die das auch so ganz gut hinbekommen, aber die werden ja von ihren Parteien wegen Erfolgs und Abweichlertum von der reinen Lehre gecancellt ("Neckartalrebell" gefällig?). Aber auch egal.

Und noch ein Meme, das mit den angeblich hochsubventionierten angeblichen Großinvestoren.


Ach wie wird denn sonst sozialer Wohnungsbau gefördert. Beispiel:

Zitat:

Förderung von Mietwohnungen
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Was wird gefördert?
Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Sozialbindung der geförderten Wohnungen über 25, 40 oder 55 Jahre
angemessene Wohnfläche (Wfl.) in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße
umfassende Barrierefreiheit nach DIN 18040
vorausschauende Planung der Wohngebäude
nachgewiesene Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Einsatz von mindestens 15 Prozent Eigenkapital
Die Wohnungen werden durch den Vermieter an Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Möchten Wohninteressenten eine geförderte Wohnung mieten, müssen sie einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dieser wird von Landratsämtern und kreisfreien Städten ausgestellt und berücksichtigt das Einkommen der Haushalte. Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, wie und wo Sie diesen beantragen können, erfahren Sie im BayernPortal.

Wie wird gefördert?
Zuschuss
600 Euro je m² Wohnfläche als Basiszuschuss
und zusätzlich
bis zu 200 Euro je m² Wohnfläche für Nachhaltigkeit
bis zu 150 Euro je m² Wohnfläche für Erweiterungen
bis zu 100 Euro je m² Wohnfläche für Projekte im Ortskern
Darlehen in der Aufwendungsorientierte Förderung (AOF)
bis zu 2.500 Euro je m² Wohnfläche
Darlehen in der Einkommensorientierte Förderung (EOF)
bis zu 1.860 Euro je m² Wohnfläche als objektabhängiges Darlehen
in etwa 1.500 Euro je m² Wohnfläche als belegungsabhängig Darlehen
Mietzuschuss bei Einkommensorientierter Förderung (EOF)
monatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
abhängig vom Haushaltseinkommen
Die Förderung besteht aus Zuschussbausteinen, die durch Darlehensbausteine in den Varianten AOF oder EOF ergänzt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Sind das kleine private Leute?

Aber stimmt .. selbst das lohnt sich nicht mehr.

Wodrauf ich auf den Beitrag eingehen will ist das man BEVOR man auf Leerstandsabgabe rumpocht
... sollte man doch einfach die Bewirtschaftung anbieten als Staat dem Eigentümer.

Das es nicht gemacht werden würde (es gebe genug Eigentümer die das Angebot SOGAR annehmen würden) liegt nicht an den Eigentümer.

Es liegt an dem Staat .... weil es zu TEUER ist und er den Aufwand nicht betreiben würden.

So ... also ist es verlogen auch nur die Idee von einer Leerstandsabgabe aufzusetzen, wenn Wohnraum ja da wäre und die Eigentümer vielleicht ws sogar zu Verfügung stellen würden wenn es sich lohnen würde.

KURZUM .. Nicht auf die Eigentümer schimpfen die nicht auf ihre Kosten das Recht auf Wohnen - was wenn eine gesamtgesellschaftlich Aufgabe ist - lösen wollen.

Es ist schlicht eine Unverschämtheit sich bicht selbst um Wohnraum zu kümmern und selbst zu e.g. bauen.

Und wenn es die Möglichkeiten nicht gibt und man das als Staatsaufgabe ansieht, dann muss auch dee Staat (das sind alle) sich darum kümmern.

Eine Leerstandsabgabe ist ASOZIAL da es NUR Eigentümer betrifft.

Und wie gesagt. Die Eigentümer haben ja teilweise garkein Problem dem Wohnraum zu Verfügung zu stellen, wenn der Staat (und damit die Allgemeinheit) das Risiko trägt.

Eine Leerstandsabgabe kann gemacht werden, aber das ist das letzte Element das der Staat anwenden kann und das nur wenn böswillig Wohnraum nicht vermietet werden würde und es gibt so gut wie niemand der aus schlichter Böswilligkeit und abstrusen - immer wieder formulierten - angeblichen Spekulationsgründen eine Vermietung nicht tätigen.

Ich hoffe jetzt verstehen Sie besser meinen Beitrag. Ich denke Sie haben mich vollkommen missverstanden.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Sat Feb 22 07:18:44 CET 2025 - Sat Feb 22 07:18:44 CET 2025 (Zuletzt geändert am Sat Feb 22 12:29:00 CET 2025 von Nutzer4902401 )

Zitat: von Nutzer18343
Zitat: von Nutzer4902401
.
Und nochmal, "öffentliche Bewirtschaftung" = Planwirtschaft, heiße oder kalte Enteignung.


Planwirtschaft ... wenn man es so nennen will und es hilft ... ich denke nicht das man das nur Ansatzweise als Planwirtschaft benennen kann?!

Was soll das sonst sein als Planwirtschaft? "Der Staat" macht einen Plan für die Wirtschaft. Und der wird maximalrestriktiv umgesetzt. Und das hat in den ganzen Planwirtschaftsländern wo genau zu Überversorgung geführt? Genau, bei der Bürokratie. Aber sonst bei nichts. Ach, doch, bei der Bürgerüberwachung und -Volksunterdrü..., äh, sorry, Volksmotivierung.

Und wenn es eng wird, werden eben die, bei denen man noch was holen kann, und die vielleicht dieses Lied nicht mitsingen möchten, zu Kulaken, Mietwucherern, Volksschäd... oder ähnlichen erklärt und entsprechend enteignet und verfolgt. Und auch in der DDR war das in der Landwirtschafft offiziell ja keine Enteignung und Vertreibung, sondern eine "freiwillige Kollektivierung" ...

Zitat: von Nutzer18343
Macht der Staat ja auch heute mit Sozialwohnungen und Subventionen.

a) Das ist ganz was Anderes.
b) Hat ja in letzter Zeit auch gaanz toll funktioniert.
c) Macht er eben schon lange nicht mehr. Alleine schon, weil er es nicht mehr kann.

Und dann wird‘s spannend. 2004 verkauft die rot-rote Berliner Regierung Nixbereit 65.000 städtische Wohnungen für 405 Millionen plus 1,56 Milliarden Schuldenübernahme. 2021 kauft Berlin unter rot-rot-grün davon 14.750 Wohnungen für 2,46 Milliarden zurück. Also schon mal 25% Profit in 10 Jahren auf nicht mal ein Viertel der Ware. Ermöglicht durch obersalonsozialistische Volkstribune.

Ja, schon klar, das hat "der Staat" Berliner Senat ganz toll gemacht und sozial voll verträglich. Kein Problem mit dem vielen Geld aus Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Zitat: von Nutzer18343
Enteignung ... Nein, Wieso? ... wenn man das Einverständnis des Eigentümers holt? Ich könnte wette das viele das tun die Leerstände haben.

Wo ist da das Einverständnis des Eigentümers? Entweder er zahlt so eine Strafsteuer, oder er lässt irgendwelche Beamte sich um sein Eigentum "kümmern"?

Zitat: von Nutzer18343
Ein Leerstand verfällt, eine bewirtschaftete Immobilie nicht .. besonders wenn derjenige, der diese Immobilie bewirtschaftet (Staat) haften muss für die Schäden und sich mit Mietrechten rumschlagen muss.

Das sind dann gleich zwei faktenfreie Tatsachenbehauptungen.

1. Nein, ein Leerstand "verfällt" eben nicht. Schon gar nicht zwangsläufig. Zudem es diesen "Leerstand" eben gar nicht gibt. Die allermeisten dieser angeblichen "Leerstände" haben völlig legitime Gründe. Informieren Sie sich. Nicht nur das, solche Leerstände werden gebraucht. 100% gibt es nur in der planwirtschaftlichen Theorie.

2. Bewirtschaftete Immobilien können durchaus verfallen. Man braucht dazu nicht mal einen assigen Mietnomaden dazu. Es reicht ein Mieter der Sorte "is' mir doch egal, eh nich' meins, is' mein gutes Recht, is' an allem der Vermieter schuld" und eben einen "Mieterschutz", der auskömmliche Mieteinnahmen und zeitnahe Entfernung von Problemmietern verhindert.

Und dass dann „der Staat“ haften würde? Ernsthaft? Ihnen ist schon klar, dass da dann a) die Schäden maximiert werden würden, weil sich die Beamtenschaft in keiner Weise kümmern würde, b) nie ein Beamter an irgendwas schuld ist und immer rechtmäßig handelt, oder besser recht mäßig, und c) der Eigentümer lange pleite wäre, bevor die Schadenersatzklagen gegen „den Staat“ auch nur in die zweite Instanz gehen würden.

Zitat: von Nutzer18343
Aber keine Angst. Kommunen haben eh kein Geld um das zu tätigen und es ist bequemer als Staat Grossinvestoren zu subventionieren.

Das mit den Sozialwohnungen ist zwar Bundesgesetzgebung, aber egal. Es gibt zwar Bürgermeister, die das auch so ganz gut hinbekommen, aber die werden ja von ihren Parteien wegen Erfolgs und Abweichlertum von der reinen Lehre gecancellt ("Neckartalrebell" gefällig?). Aber auch egal.

Und noch ein Meme, das mit den angeblich hochsubventionierten angeblichen Großinvestoren.

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Nutzer18343 | Sat Feb 22 01:48:28 CET 2025 - Sat Feb 22 01:48:28 CET 2025 (Zuletzt geändert am Sat Feb 22 01:53:24 CET 2025 von Nutzer18343 )

Zitat: von Nutzer4902401
.
Und nochmal, "öffentliche Bewirtschaftung" = Planwirtschaft, heiße oder kalte Enteignung.


Planwirtschaft ... wenn man es so nennen will und es hilft ... ich denke nicht das man das nur Ansatzweise als Planwirtschaft benennen kann?!

Macht der Staat ja auch heute mit Sozialwohnungen und Subventionen.

Enteignung ... Nein, Wieso? ... wenn man das Einverständnis des Eigentümers holt? Ich könnte wette das viele das tun die Leerstände haben.

Ein Leerstand verfällt, eine bewirtschaftete Immobilie nicht .. besonders wenn derjenige, der diese Immobilie bewirtschaftet (Staat) haften muss für dieSchäden und sich mit Mietrechten rumschlagen muss.

Aber keine Angst. Kommunen haben eh kein Geld um das zu tätigen und es ist bequemer als Staat Grossinvestoren zu subventionieren.

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Nutzer4902401 | Tue Feb 18 17:46:43 CET 2025 - Tue Feb 18 17:46:43 CET 2025

Zitat: von Nutzer18343
Naja das wäre nicht DDR, denn das Eigentum ist immer noch in den Händen der Eigentümer und eine Bewirtschaftung könnte nur mit deren Zustimmung erfolgen.

Das wäre zu 99% Modell DDR.

Und das auch noch mit dem "Vorteil", dass "der Staat" und seine "Wohlfahrtsverwaltung" bei wirklich allen eigenen Fehlleistungen den Eigentümer als Schuldigen vorschieben könnte.

Und wo wäre da die Wahl bei der Bewirtschaftung? "Der Staat" würde alle Entscheidungen treffen. Das wäre für die eigentümer sogar noch schlimmer als eine echte Enteignung. Schrecken ohen Ende statt Ende mit Schrecken.

Zitat: von Nutzer18343
Ser Staat
A) dürfte das (wenn er sich die rechtlichen Mittel gibt)
B) könnte das (wenn er sich die finanzielle Mittel gibt)
C) sollte das (das ist eine andere Frage)

Also
A) Willkür, und tschüss GG,
B) LOL - welche finanziellen Mittel? "Der Staat" will sich da ja einen schlanken Fuß machen. So wie jetzt auch schon.
C) Nein, das sollte "der Staat" eben nicht. "Mehr Staat" ist etwas, das wir seit mehr als 20 Jahren ständig erfahren und sehen. Und das Resultat?

Zitat: von Nutzer18343
Es ist leicht einzusehen das etwas was nicht privatwirtschaftlichen einen Ertrag bringt sicher nicht öffentlich einen Ertrag bringt. Der Staat würde straucheln wie er auch schon jetzt mit den Bau von Sozialwohnungen strauchelt.

Eben. Und Berlin hat ja seinen Wohnungbestand zwischen 1990 und 2005 nicht von ungefähr abgestoßen.

Zitat: von Nutzer18343
Die Hoffnung wäre das er zu dem Schluss kommt das seine eigenen Mieterschutzrechte, Baurecht, etc.. Ihm in dem Weg stehen würden. Dennoch könnte es billiger sein wie jetzt und würde Leerstände nicht in Ruinen zerfallen lassen.

Diese Erkenntnis gibt es schon lange. Aber das ist eine unbequeme Wahrheit, deshalb wird diese ignoriert.

Und dass Leerstände in Ruinen zerfallen ist auch so ein Meme. Zumindest in den nachgefragten Lagen. In der Operpfalz oder im hintersten Dunkeldeutschland mag das was Anderes sein, wenn Oma Schulze in ihrem Häuschen Baujahr 1897 verstirbt und die Erben dankend ablehnen.

Zitat: von Nutzer18343
Ich stimme zu, dass ein einfacheres Recht gebraucht wird, aber ich bezweifele das der Staat das machen würde solange er nicht selbst von seinen eigenen Regeln betroffen ist. Er wird eher Subventionieren bis die Schwarte kracht. Im jeden Fall wäre der obere Ansatz dann sinnvoller existierende Leerstände, die nicht vermietet werden durch eine öffentliche Bewirtschaftung zu tätigen wenn der Eigentümer einverstanden ist und vielleicht Gewinn nach Abzug der Kosten hat als Millionen an Subventionen an Immobilienhaie zu vergeben.

"Der Staat" wäre auch dann nicht betroffen. Weil die Exekutive (die Verwaltung und ihre Beamten) eben auch nur das Geld anderer Leute ausgeben.

Und nochmal, "öffentliche Bewirtschaftung" = Planwirtschaft, heiße oder kalte Enteignung.

Zitat: von Nutzer18343
Es ist Schade in meinen Augen das man Veränderungen nicht einfach aktzeptiert und lenkt sondern sich als Staat mit Geld und Macht Veränderungen versucht aufzuhalten (e.g. Mietpreisbremse). Städte werden teurer und man sollte diese Entwicklung zu lassen und wenn Wohnraum zu teuer ist muss man halt weg aus der Stadt, das würde auch dazuführen das produzierendes mitarbeiterreiche Gewerbe mehr auf das Land gehen würde, Homeoffice zunimmt usw.

Nicht nur das. Ich wundere mich immer wieder über diese kognitive Dissonanz. Die gleichen Leute, die über diesen "Mietenwahnsinn" jammern sind die gleichen Leute, die "grenzenlose und bedingungslose Solidarität" mit wirklich allen Dahergelaufenen predigen. Also, Seit Jahrzehnten Binnenmigration in die Städte plus 4 Millionen netto Neubürger (und davon wie viele ohne Job, ohne Kenntnisse, ohen Fähigkeiten) ergibt was bitte?

Zitat: von Nutzer18343
Diese , in meinen Augen Fehlinterpretation des Grundgesetzes nach Artikel 11 GG, das man wohnen kann wo man will ... auch wenn einem die Mittel fehlen ist absurd.

Durchaus ...

Zitat: von Nutzer18343
Ob Flüchtling, Bürgergeldempfänger oder Arbeiter. Wer sich eine Wohnung nicht leisten kann soll dahin ziehen wo eine billigere Wohnung vorhanden ist.

Für den Arbeiter würde es ja durchaus reichen, wenn ...

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer18343 | Tue Feb 18 12:10:16 CET 2025 - Tue Feb 18 12:10:16 CET 2025 (Zuletzt geändert am Tue Feb 18 12:12:45 CET 2025 von Nutzer18343 )

Naja das wäre nicht DDR, denn das Eigentum ist immer noch in den Händen der Eigentümer und eine Bewirtschaftung könnte nur mit deren Zustimmung erfolgen.

Ser Staat
A) dürfte das (wenn er sich die rechtlichen Mittel gibt)
B) könnte das (wenn er sich die finanzielle Mittel gibt)
C) sollte das (das ist eine andere Frage)

Es ist leicht einzusehen das etwas was nicht privatwirtschaftlichen einen Ertrag bringt sicher nicht öffentlich einen Ertrag bringt. Der Staat würde straucheln wie er auch schon jetzt mit den Bau von Sozialwohnungen strauchelt.

Die Hoffnung wäre das er zu dem Schluss kommt das seine eigenen Mieterschutzrechte, Baurecht, etc.. Ihm in dem Weg stehen würden. Dennoch könnte es billiger sein wie jetzt und würde Leerstände nicht in Ruinen zerfallen lassen.

Ich stimme zu, dass ein einfacheres Recht gebraucht wird, aber ich bezweifele das der Staat das machen würde solange er nicht selbst von seinen eigenen Regeln betroffen ist. Er wird eher Subventionieren bis die Schwarte kracht. Im jeden Fall wäre der obere Ansatz dann sinnvoller existierende Leerstände, die nicht vermietet werden durch eine öffentliche Bewirtschaftung zu tätigen wenn der Eigentümer einverstanden ist und vielleicht Gewinn nach Abzug der Kosten hat als Millionen an Subventionen an Immobilienhaie zu vergeben.

Es ist Schade in meinen Augen das man Veränderungen nicht einfach aktzeptiert und lenkt sondern sich als Staat mit Geld und Macht Veränderungen versucht aufzuhalten (e.g. Mietpreisbremse). Städte werden teurer und man sollte diese Entwicklung zu lassen und wenn Wohnraum zu teuer ist muss man halt weg aus der Stadt, das würde auch dazuführen das produzierendes mitarbeiterreiche Gewerbe mehr auf das Land gehen würde, Homeoffice zunimmt usw.

Diese
, in meinen Augen Fehlinterpretation des Grundgesetzes nach Artikel 11 GG, das man wohnen kann wo man will ... auch wenn einem die Mittel fehlen ist absurd.

Ob Flüchtling, Bürgergeldempfänger oder Arbeiter. Wer sich eine Wohnung nicht leisten kann soll dahin ziehen wo eine billigere Wohnung vorhanden ist.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Mon Feb 17 17:09:42 CET 2025 - Mon Feb 17 17:09:42 CET 2025

@ Nutzer18343 | heute - 16:26

Zitat: von Nutzer18343
Wenn man Wohnraum schaffen will aus Leerständen muss der Staat zum Dienstleister werden.

a) Der Staat muss die Leerstände erfassen und Gründe identifizieren warum der Wohnraum nicht vermietet wird.

b) Der Staat muss die Hausverwaltung übernehmen und für etwailige Schäden haften. Er kann die Kosten mit der Miete verrechnen.

c) Der Staat soll die Bürokratie/Kosten tragen für den Vermieter bezüglich Wohnraumschaffung. Er kann die Kosten als Nebenkosten von der Miete abziehen.

Das wäre 99% "Modell DDR". Wir wissen ja, wie das geendet hat.

Zitat: von Nutzer18343
Die Leute die leerstehenden Wohnraum haben, haben meist kein Problem dieses zu Verfügung zu stellen, solange Sie zumindest keine finanziellen Nachteile haben. So selbst wenn Sie 0 Euro Miete bekommen. Ich möchte das nur klar stellen. Es ist absurd anzunehmen das die "reichen" potentiellen Wohnraumbesitzer asozial sind und nur arme sozialbedürftige Mieter ärgern wollen und sogar dafür freiwillig auf Mieteinnahmen verzichten.

Das Problem ist der schon lange völlig absurde Vollkasko-"Mieterschutz". Das Problem ist die alles völlig überwuchende Bürokratie bei allem, was mit Vermieten, Bauen, usw. zu tun hat.

Zitat: von Nutzer18343
Aber das ist der Aufwand, der AUCH der Staat nicht erledigen will.

Das KANN, DARF und SOLL der Staat auch NICHT machen. Der soll nur wenige, klare und sinnvolle Regeln machen. Und dann machen lassen.

Zitat: von Nutzer18343
Ich kann mich gut erinnern, das Wohnraum am Anfang des Urkainekrieg für ukrainische Flüchtlinge zu Verfügung gestellt wurde. Man wurde gefragt vom Amt ob Möbel in der Wohnung sei. Als man verneinte war die Wohnung nicht mehr so wichtig.

Kann ich nicht beurteilen. Ich habe mich schon vor vielen Jahren gegen Mieteigentum im Portfolio entschieden.

Falls dem so sein sollte, dann wird das stark von der Gemeinde abhängen, und wie "fleißig" die Beamten dort sind. "Wohnung möbliert, toll, muss ich nichts weiter machen, nehmen wir".

Zitat: von Nutzer18343
Fairerweise muss man sagen, dass sich das Beispiel oben aber nun geändert hat.

Vielleicht hat ja doch Ihr Bürgermeister seiner Wohnungsbehörde in den Hintern getreten?

Zitat: von Nutzer18343
Es ist nicht schwer zuerkennen das Kommunen lieber dann Container aufstellen und die Leerstände, Leerstände sein lassen.

Weil das eben für die Zuständigen und Verantwortliichen das Allerbequemste ist. Das minimiert den Kontakt des Amtes mit der Außenwelt.

Zitat: von Nutzer18343
Mit einer Leerstandsabgabe kann man erst anfangen wenn das auch nicht hilft und dann hat es meist was mit Angst und Vorurteilen zutun. Und da haben Vermieter fast genausoviele wie die armen Mieter.

"Leerstand" im Sinne der Petition ist immer noch ein Meme. Durch keinerlei Daten belegbar.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich