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Diskussion zur Petition 176994

Berufsbildung

Anhebung des Mindestlohns für Azubis in jedem Lehrjahr um 20% vom 22.01.2025

Diskussionszweig: ...und was ist mit anderen finanziellen Hilfen...?

Heinz 548 | 12.02.2025 - 00:44

...und was ist mit anderen finanziellen Hilfen...?

Anzahl der Antworten: 1

Werter Petent

Wie sieht es denn mit Beantragung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) aus, oder mit Mietzuschuss oder mit SchülerBAföG ?

Die Forderung nach mehr Kohle, gerichtet an die Bundesregierung ist etwas daneben gegriffen. Für mehr Kohle wären Deine Tarifparteien zuständig (falls der Betrieb tarifgebunden ist).

Es würde auch Sinn machen den Chef nicht nur bspw. als Ar*** zu sehen, sondern ihn mal fragen ob er Dir Fahrtkostenzuschuss gewährt. Als ausgesprochener auszubildender Überflieger könntest Du auch mal um monatliche Prämienzahlung nachfragen oder um ein Jobticket.

Frage 20% auf den Mindestausbildungsvergütung; warum 20% und nicht 15 oder 30? Mit was werden denn die 20% begründet?
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Nutzer5486767 | Wed Feb 12 14:25:40 CET 2025 - Wed Feb 12 14:25:40 CET 2025 (Zuletzt geändert am Wed Feb 12 14:29:12 CET 2025 von Nutzer5486767 )

Für die Ausbildungsgänge die bundesrechtlich geregelt sind haben wir durch das Berufsbildungsgesetz schon seit 2020 eine angemessene Mindestausbildungsvergütung, die auch regelmäßig angepasst wird. Danach erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr ab 2025 monatl. 682 Euro, ab dem zweiten Lehrjahr 805 Euro und ab dem dritten Lehrjahr 921 Euro. Hinzukommen ggfls. weitere Förderungen, die Sie zutreffend benannt haben.
Wieso also nicht ausreichend Mittel für die Mobilität vorhanden sein sollen erschließt sich mir nicht.

Was die landesrechtlich geregelten Ausbildungsgänge betrifft, so ist die Ausbildungsvergütung tarifvertraglich geregelt und übersteigt die bundesrechtliche Mindestausbildungsvergütung teilweise erheblich.

Dennoch sind die Leistungen in den Berufsschulen und den Betrieben nicht immer so, wie man es aufgrund der Vergütungen erwarten müsste.
Selbst die Prämien für bestandene Prüfungen sind kein großer Anreiz dafür Prüfungen auf Anhieb zu bestehen, sodass insbesondere die finanziellen und personellen Belastungen der Betriebe, auch durch verlängerte Ausbildungen, nicht noch weiter erhöht werden können.

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