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Diskussion zur Petition 177041

Bürgerliches Recht

Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) vom 24.01.2025

Diskussionszweig: Bürgerliches Recht - Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)

Petent | 11.02.2025 - 07:35

Bürgerliches Recht - Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch)

Anzahl der Antworten: 11

Der §53 Abs. 4a UrhG sollte dringendst dahingehend ergänzt werden, das legal erworbenen Noten zum Zwecke der Nutzung digitalisiert und auf einem elektronischen Gerät (z.B. Tablet) genutzt werden dürfen. Eine gleichzeitige Nutzung der Papierfassung kann ja ausgeschlossen werden. Damit würden den Urhebern des Werkes auch keine Einnahmen geschmälert.
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