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Petition 177041

Bürgerliches Recht

Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) vom 24.01.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz um folgenden Passus gefordert:
"Rechtlich erworbene Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem elektronischen Gerät digitalisiert werden. Es darf dann aber die Papierfassung nicht weiter genutzt werden."

Begründung

Ergänzung des §53 Abs. 4a UrhG zur Anpassung an die digitale Realität. Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem Tablet nicht digitalisiert werden.
Mit der vorgeschlagenen Regelung würde sichergestellt, dass die Einnahmen der Rechteinhaber nicht verändert werden.

In der aktuellen Fassung kann ich Noten nur digital verwenden, wenn ich bereits eine digitale Fassung geliefert bekomme (was bei vielen Stücken nicht möglich ist) oder die Noten selber digital per Software abschreibe. Habe ich digitale gelieferte Noten bereits zur Nutzung in der Vergangenheit ausgedruckt, darf ich diese digital nicht mehr nutzen. Aus rechtlicher Sicht muss ich die Noten dann nochmals digital erwerben.

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