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Diskussion zur Petition 177041

Bürgerliches Recht

Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) vom 24.01.2025

Diskussionszweig: Urheberrecht an Patentrecht orientieren

Nutzer18343 | 19.03.2025 - 09:59 (Zuletzt geändert am 19.03.2025 - 10:06 von Nutzer18343 )

Urheberrecht an Patentrecht orientieren

Anzahl der Antworten: 1

Warum nicht alles nach 20 Jahren frei geben? Warum sollte Jemand Geld bekommen für etwas das er vor mehr als 20 Jahre geleistet hat. Bekommt der Erfinder ja auch nicht mehr.

Viele Problem weg. Das besagte Notenproblem auch.

Das der Urheberrechtsschutz besteht für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers ist schon ein wenig heftig. Zuviel Schutz, zuviel Bürokratie.
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Big-Band-Tromboist | 20.03.2025 - 10:09

Eigentlich würde es reichen, das man regulär erworbene Noten in den Schrank legen darf und eine Kopie oder auch eine digitale Kopie nutzen darf.
Es würde ja ausreichen, dass man ggfls. den Erwerb nachweisen muss.
Das jemand für seine Komposition oder Arrangement Geld bekommt ist ja ok. Das ich das dann aber in der gelieferten Form - und nur in dieser - nutzen muss, ist m.E. überaltert.

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