Text der Petition
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz um folgenden Passus gefordert:
"Rechtlich erworbene Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem elektronischen Gerät digitalisiert werden. Es darf dann aber die Papierfassung nicht weiter genutzt werden."
Begründung
Ergänzung des §53 Abs. 4a UrhG zur Anpassung an die digitale Realität. Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem Tablet nicht digitalisiert werden.
Mit der vorgeschlagenen Regelung würde sichergestellt, dass die Einnahmen der Rechteinhaber nicht verändert werden.
In der aktuellen Fassung kann ich Noten nur digital verwenden, wenn ich bereits eine digitale Fassung geliefert bekomme (was bei vielen Stücken nicht möglich ist) oder die Noten selber digital per Software abschreibe. Habe ich digitale gelieferte Noten bereits zur Nutzung in der Vergangenheit ausgedruckt, darf ich diese digital nicht mehr nutzen. Aus rechtlicher Sicht muss ich die Noten dann nochmals digital erwerben.
CYBERYOGI =CO=Windler | 19.02.2025 - 02:43 (Zuletzt geändert am 19.02.2025 - 02:50 von CYBERYOGI =CO=Windler )
Heutzutage werden Vergütungen für Arrangeure ebenso per GEMA eingezogen wie für Komponisten und Musiker. Notenblätter sind nur Papier solange die Musik nicht aufgeführt wird. Schon aufgrund des Menschenrechts auf Kulturbewahrung müssen Privatkopien auch von Noten (nicht Banknoten!) legal sein. Dass ein Kinderbuch dessen Liedtext zu "Alle meine Entchen" zufällig auch Noten enthält, in der Grundschule nicht unter Bedingungen wie andere copyrighteten Lehrmittel photokopiert werden sollen darf, macht keinen Sinn. Beim Zweck des Notenkopierverbots ging es einst um aufwändig handgesetzte einzelne Instrumentenstimmern für Orchestermusiker in Kleinstauflage (2 bis 3-stellig) bei denen jedes einzelne unbezahlt kopierte Exemplar das wirtschaftliche Überleben der Notensetzer und -druckereien ernsthaft gefährdete (und letztendlich des Orchesterbetriebs selbst, wenn sich der Notensatz neuer Musikstücke nicht mehr gelohnt hätte). An solchem Quatsch heute noch festzuhalten ist so, als wäre (fiktives Beispiel) einst Raubkatzenbilder auf Fahrzeugen verboten worden, weil dadurch Kutschpferde scheuten, doch das Gesetz bliebe aus Rechthaberei zwanghaft gültig, obwohl Kutschen im Straßenverkehr längst ausgestorben sind.
Big-Band-Tromboist | 12.02.2025 - 17:36
Ja, auch mit denen hatte ich Schriftverkehr und auch telefoniert. Die VG Musikedition verweist auf die einzelnen Komponisten/Arrangeure. Eine generelle Lösung könnten sie nicht anbieten.
Nutzer4902401 | 12.02.2025 - 16:54
@ Nutzer621931 | heute - 10:24
Nicht ich, danke schön. Da scheitert mal wieder das Textverständnis am Sarkasmus, trotz Gänsefüßchen.
Und auch hier, ich nicht, danke schön.
Und ja, damit müssen diese Kopisten eben rechnen. Diese Diskussion ist mindestens so alt wie Napster. Auch da haben sich dann allerhand Leute aufgeregt, als sie dann die Rechnung bekommen haben.
Nutzer4902401 | 12.02.2025 - 16:51
Ahnungslos ... das mit dem "aufwändig handgesetzten Kleinstauflagen" ist schon lange Geschichte.
Außerdem wird davon ja nicht nur der Drucker bezahlt, und die Vorratshaltung der gedruckten Noten, und deren Vertrieb, sondern meist auch noch die Künstler selber. Es gab Zeiten, da haben Komponisten und Arrangeure maßgeblich von diesen Einnahmen gelebt. Als es noch kein Radio, kein Fernsehen und keine GEMA gab.
ReKa01 | 12.02.2025 - 11:05
Die GEMA ist doch hier der falsche Ansprechpartner. Hast du bei der VG Musikedition angefragt?
Nutzer621931 | 12.02.2025 - 10:24
Niemand hindert Sie daran, gegen beliebige Gesetze zu verstoßen, sowohl existierende als auch in Petitionen geforderte. Sie müssen nur mit den Konsequenzen leben.
Auch jetzt schon können Sie jegliche urheberrechtlich geschützte Inhalte in andere Medien bringen und verbreiten, es ist nur verboten. Die Petition ändert daran rein gar nichts. Lediglich die bereits jetzt in anderen Bereichen existierende legale Vervielfältigung für die alleinige Nutzung durch die Einzelperson soll für Noten angeglichen werden.
CYBERYOGI =CO=Windler | 12.02.2025 - 02:24
Im Urheberrecht hat sich unglaublich viel Müll angesammelt. Das generelle Verbot Musiknoten zu kopieren (was ursprünglich vor Erfindung von Notendrucksoftware Druckereien von aufwändig handgesetzten Kleinstauflagen orchestraler Partituren für die einzelnen Orchestermusiker schützen sollte) ist im Zeitalter von Computerdruckern und spurweise ausdruckbaren Midi-Dateien völlig sinnentleert und gehört schnellstens ersatzlos abgeschafft. Dass durch solche veralteten Extrawurst-Gesetze von Lobbygruppen noch immer Musiklehrer, Kindergärten und Hobbymusikvereine drangsaliert werden ist unzumutbar.
Dass man laut dieser Petition die Papierversion dann nicht weiter nutzen können soll ist jedoch absurd, solange beides durch die gleiche Person geschieht. Nur durch Weiterveräußerung oder Verleih einer der Versionen (Kopie oder gekauftes Original) kann überhaupt hypothetisch ein kommerzieller Schaden enstehen. Private Weiternutzung des Papierbackups durch die selbe Person zu verbieten ist als Gesetzeswillkür strikt abzulehnen.
(trotzdem Mitzeichnung)
Big-Band-Tromboist | 11.02.2025 - 19:54
Hierzu habe ich im Beitrag über ihrem Beitrag den Schriftverkehr mit der GEMA zur Verfügung gestellt.
Es gibt auch Musiker und Bands die sich hinsichtlich der Noten und der Weitergabe von Kopien an die Gesetze halten. Sonst hätte ich die Anfragen nicht gestellt und die Petition nicht gestartet.
Big-Band-Tromboist | 11.02.2025 - 19:51
Gerne stelle ich hierzu den Schriftverkehr mit der GEMA zur Verfügung:
"Als Hobbymusiker würde ich gerne meine Noten auf dem Tablet nutzen. Alle Noten wurden bei Verlagen erworben und tlw. als PDF und tlw. in Papierform geliefert. Diese Noten würde ich gerne ausschließlich auf dem Tablet nutzen. Hierzu müsste ich aber die Noten in Papierform fotografieren oder einscannen. Gibt es hierzu eine legale Möglichkeit?"
Das Einscannen oder Fotografieren von Noten, um sie auf einem Tablet zu nutzen, ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers erlaubt. Dies ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetz geregelt (§ 53 Abs. 4a UrhG). Privatkopien von Noten sind im Gegensatz zu Tonträgern und Büchern nicht erlaubt. Auch wenn Sie die Noten rechtmäßig erworben haben, benötigen Sie für das Digitalisieren der Noten eine entsprechende Lizenz oder Genehmigung.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die Verlage zu wenden, bei denen Sie die Noten erworben haben, um eine Erlaubnis für die Digitalisierung zu erhalten. Alternativ können Sie prüfen, ob die Verlage bereits digitale Versionen der Noten anbieten, die Sie rechtmäßig erwerben und auf Ihrem Tablet nutzen können.
PS: Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf unserer Webseite unter Notenkopien.
"Die Anfragen an die Verlage habe ich gemacht. Zu dem Thema traut sich aber niemand eine Aussage zu machen. Alle verweisen auf die GEMA. Nach ihrer Aussage darf ich also nicht von meinem Eigentum eine Digitalkopie verwenden, obwohl ich dann das Papier nicht mehr nutzen würde."
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir verstehen, dass die Situation für Sie als Hobbymusiker herausfordernd ist. Die rechtliche Grundlage für das Kopieren von Noten ist in Deutschland klar geregelt: Nach § 53 Abs. 4a des Urheberrechtsgesetzes dürfen Noten nur mit Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers kopiert oder digitalisiert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Noten in Papierform rechtmäßig erworben haben oder ob Sie die Papierkopie nach der Digitalisierung nicht mehr nutzen möchten.
Die GEMA selbst ist in diesem Fall nicht der direkte Rechteinhaber, sondern unterstützt die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG Musikedition) bei der Lizenzierung von Notenkopien. Die VG Musikedition bietet für bestimmte Nutzungszwecke, wie beispielsweise in Musikschulen, Lizenzverträge an, die das Kopieren und Digitalisieren von Noten ermöglichen. Für private Zwecke gibt es jedoch keine pauschale Regelung, weshalb die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers erforderlich bleibt. Wir empfehlen Ihnen, sich erneut an die Verlage zu wenden und auf die Möglichkeit einer individuellen Genehmigung hinzuweisen. Alternativ können Sie prüfen, ob die VG Musikedition in Ihrem Fall eine Lösung anbieten kann. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter Notenkopien.
PS: Wir bedauern, dass es aktuell keine einfachere Regelung für private Nutzer gibt, und hoffen, dass Sie eine zufriedenstellende Lösung finden können.
Nutzer4902401 | 11.02.2025 - 17:22
Es gibt kein Recht im Unrecht.
Und schon klar, "mach isch auf Tablett, geb isch auch sichä nisch weiter an niemand ... nur Hans, und Kevin, und Schantalle, und Tante Erna, und Facbook, die kriegen eine Kopie der Datei".
Zudem, Mozart und Beethoven sind gemeinfrei ...