Text der Petition
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz um folgenden Passus gefordert:
"Rechtlich erworbene Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem elektronischen Gerät digitalisiert werden. Es darf dann aber die Papierfassung nicht weiter genutzt werden."
Begründung
Ergänzung des §53 Abs. 4a UrhG zur Anpassung an die digitale Realität. Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem Tablet nicht digitalisiert werden.
Mit der vorgeschlagenen Regelung würde sichergestellt, dass die Einnahmen der Rechteinhaber nicht verändert werden.
In der aktuellen Fassung kann ich Noten nur digital verwenden, wenn ich bereits eine digitale Fassung geliefert bekomme (was bei vielen Stücken nicht möglich ist) oder die Noten selber digital per Software abschreibe. Habe ich digitale gelieferte Noten bereits zur Nutzung in der Vergangenheit ausgedruckt, darf ich diese digital nicht mehr nutzen. Aus rechtlicher Sicht muss ich die Noten dann nochmals digital erwerben.
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Ich frage mich, warum diese Petition überhaupt online gegangen ist.
FSepp | 22.02.2025 - 20:01
Für Noten gibt es eine Ausnahmeregelung im Absatz 4 des genannten Paragraphen. Das Recht auf Privatkopie gilt für Noten daher nicht.
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
Big-Band-Tromboist | 11.02.2025 - 20:00
Dazu sollten Sie einmal den von mir online gestellten Schriftverkehr zu diesem Thema mit der GEMA lesen. Ein Notenblatt darf ich noch nicht einmal zum üben im stillen Kämmerlein kopieren!
Bei einem Repertoire von rund 200 Nummern a' 2-3 Seiten wäre es eine wesentliche Erleichterung, wenn ich die Noten digital auf einem Tablet nutzen darf und die Originale im Schrank wegschließe. Den Urhebern würden dadurch keine Einnahmen entgehen.