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Diskussion zur Petition 177041

Bürgerliches Recht

Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) vom 24.01.2025

Diskussionszweig: Das ist hier ein Petitionsforum - keine öffentliche Rechtsberatung

Nutzer5594973 | 11.02.2025 - 14:58

Das ist hier ein Petitionsforum - keine öffentliche Rechtsberatung

Anzahl der Antworten: 2

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.


Ich frage mich, warum diese Petition überhaupt online gegangen ist.
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FSepp | 22.02.2025 - 20:01

Für Noten gibt es eine Ausnahmeregelung im Absatz 4 des genannten Paragraphen. Das Recht auf Privatkopie gilt für Noten daher nicht.

(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

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Big-Band-Tromboist | 11.02.2025 - 20:00

Dazu sollten Sie einmal den von mir online gestellten Schriftverkehr zu diesem Thema mit der GEMA lesen. Ein Notenblatt darf ich noch nicht einmal zum üben im stillen Kämmerlein kopieren!
Bei einem Repertoire von rund 200 Nummern a' 2-3 Seiten wäre es eine wesentliche Erleichterung, wenn ich die Noten digital auf einem Tablet nutzen darf und die Originale im Schrank wegschließe. Den Urhebern würden dadurch keine Einnahmen entgehen.

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