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Diskussion zur Petition 177282

Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung vom 28.01.2025

Diskussionszweig: Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung

Petent | 24.02.2025 - 08:31

Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung

Anzahl der Antworten: 8

Wer behinderte Menschen schlägt oder angreift muss härter bestraft werden mit Höhe Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden das Geld soll an die Opfer gehen das Gericht soll die Maßnahme entscheiden und die Polizei soll die Schläger sofort festnehmen

Das Anthropische Prinzip | 01.03.2025 - 19:48 (Zuletzt geändert am 01.03.2025 - 22:25 von Das Anthropische Prinzip )

Kurzfassung: Klar für die Petition. Das Rechtsystem ist wie alles chronisch überlastet, durch kriminelle Energie. Es wäre bekloppt wenn es dagegen nicht vorgehen darf und kann.

Verbrechen lohnt sich nicht. Das stimmt für den Einzelnen. Doch bei wiederholten Mustern ist das anders. Ein Problem der Politik. Auch sehr bekannt als Problem.

Es muss doch eine Lösung geben.

Das Anthropische Prinzip | 01.03.2025 - 18:49 (Zuletzt geändert am 01.03.2025 - 19:35 von Das Anthropische Prinzip )

Hab das einmal öffentlich mitbekommen, wie ein Rollstuhlfahrer von seiner Begleitperson, nehme an irgendeine Sozialhilfe die dafür ausgebildet und entlohnt wird, wie ein Familienmitglied wirkte es nicht, als Frustablasser missbraucht wurde. Verbal mit Gewaltandrohung. Direkt vorm Supermarkt. (Bin da häufiger)

Wir reden von einer Verohung der Gesellschaft, meist heißt es die Jugend sei schuld, die auf mich eher wie Sportbegeisterte Computernerds wirkt, falls man die mal irgendwo antrifft wenn das Internet grad keine Verbindung hat. Und jetzt hat sich diese Verohung bis in die Spitze gezeigt. Ein "Herr Präsident" wurde aus reiner dieser inharenten kriminellen Energie, also komplett sinnfrei und nur zu diesem Zweck, gedemütigt und erniedrigt. Vor Publikum.

Es ist eine kriminelle Energie. Der man verfallen kann, oder die in Schlüsselmomenten schon lange, vielleicht seit der Geburt(?), in der Person aktiviert wird. Hauptsächlich meine ich bei dem Begriff die merkwürdige Schläue, mit der bewusste Wahrnehmungen verdreht werden. Man weiß genau das kann nicht richtig sein was man da grad sagt und tut, und doch fühlt es sich gut und gerecht an. (Vermutlich. Muss ja irgendwie.) Aber auch wie von einer Energie ergriffen ist gemeint. Kriminelle Energie ebend.

Der Auslöser scheint die Gelegenheit zu sein. Wahrscheinlich aber immer direkt die andere Person. Die als verwundbar gilt.

Zusätzlich könnte zur Rechnung beim Strafmaß ein psychologischer Gutachter anwesend sein. Da ich bei einer kleinen aber längeren Recherche noch nichts gefunden habe, was darauf hindeutet das die Psychologie oder sonstige Geisteswissenschaften das Rätsel zur kriminellen Energie überhaupt ernst nimmt, also natürlich wird gefragt woher warum weshalb, und wenn eine Straftat außerhalb jeder Erklärung liegt, und liegen soll(!), dann ist der Täter immer psychisch krank, also immer, auch wenn er von der Polizei erschossen wurde. Dabei hilft nicht mal selbst Psychologe zu sein, wie jener neulich. Ich meine diese kriminelle Energie geht zumal soweit, das es im Nachhinein sogar rechtens erscheint, wenn der Verwundbare Teil gedemütigt, oder erschossen wurde. Daher bliebe auch der Gutachter fraglich. Wobei auch hier der Richter eigentlich nur ein Gesetz braucht, das ihm Sicherheit gibt, bei Straftaten gegen Verwundbare Teile ein noch höheres Strafmaß anzusetzen, und vor allem die Straftat auch zu bearbeiten, was sein Job ist. In der Tat.

Neue Straftat: Ergriffenheit von krimineller Energie. Eine herkömmliche Straftat wie Nötigung, Rufschädigung, psychische Gewalt, und natürlich Körperverletzung wird dabei auch stets auszumachen sein.

Was aber auf keinen Fall geht, dem Täter deswegen milderne Umstände zuzusprechen. Oder die Tat anders zu gering einzuschätzen. Was zum Beispiel auch bei Straftaten gegen Frauen der Fall sein soll. Diese kriminelle Energie ist da, man nimmt sie fast wahr. Ich meine die ist so schädlich, darum haben wir all unsere Probleme die wir haben und schon als gewohnt natürlich hinnehmen.

Wir haben da jetzt ein Video, mit zwei Präsidenten und einem Vance. Könnte man studieren und genau feststellen ab welcher Millisekunde vom natürlichen Streitkomplex in die kriminelle Energie gewechselt wurde. Die auch vorher mitgewirkt haben könnte, also Obacht. Und das ist auch keine natürliche Emotionale Ebene in die es wechseln kann. Und Politik oder Öffentlichkeit ist ihr offenbar nicht nur egal, sondern wichtig!

Es könnte also abgegrenzt werden, bei Straftaten gegen Verwunbare Personen. Ob es "natürlich" (der Begriff passt sowieso nicht) oder mit krimineller Energie ist. (Paranoid Schizophren, nannte ich das neulich. Interessant ist auch, ob und wie sich dergleichen untereinander verständigen.)

Mir wäre äußerst mulmig bei der Umsetzung, allerdings ist mir auch mulmig bei solchen Straftaten.

Nutzer6290078 | 28.02.2025 - 09:31

Zitat: von Petent
Wer behinderte Menschen schlägt oder angreift muss härter bestraft werden mit Höhe Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden das Geld soll an die Opfer gehen das Gericht soll die Maßnahme entscheiden und die Polizei soll die Schläger sofort festnehmen

a) dem wird schon im Strafmaß Rechnung getragen
b) und was, wenn der Täter die "hohe Geldstrafe" nicht leisten kann? arbeiten darf er ja nicht mehr, sitzt lange im Knast
c) wieso sollte die pure "Behinderung" NNB schon für einen Unterschied sorgen? und was ist, wenn der Täter selbst irgendeine Behinderung hat?
d) und wenn der Behinderte der Nicht-Behinderten schlägt, was ist dann?

Nutzer621931 | 25.02.2025 - 08:08

Zitat:
Mit der Petition wird eine Verschärfung des Strafgesetzbuches dahingehend gefordert, dass Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung verschärft geahndet und mit einem höheren Strafmaß belegt werden.

Strafverschärfungen schützen nicht vor Straftaten. Niemand, der - ob nüchtern oder betrunken - einen anderen Menschen angreift, überlegt sich vorher die Konsequenzen. "Wenn ich nur ein bisschen schubse, sind das vielleicht 30 Tagessätze, schlage ich richtig zu, könnte es mit meiner Vorstrafe eine kurze Haft werden und wenn ich ihn tot schlage, mindestens 8 Jahre" - so etwas gibt es nicht. Wenn überhaupt über die Konsequenzen nachgedacht wird, dann ist es nur "ich werde doch eh nicht erwischt".

Zitat:
Menschen mit einer Behinderung, die aufgrund einer Behinderung einen verwundbareren Teil der Gesellschaft darstellen, müssen besser geschützt werden.

Darin sind wir uns einig, aber dann bitte durch funktionierende Maßnahmen.

Zitat: von Petent
Wer behinderte Menschen schlägt oder angreift muss härter bestraft werden mit Höhe Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden das Geld soll an die Opfer gehen das Gericht soll die Maßnahme entscheiden und die Polizei soll die Schläger sofort festnehmen

Sie werfen eine Menge Dinge durcheinander.
Jedermann darf einen Täter festnehmen, bis die Strafverfolgung sichergestellt ist. Untersuchungshaft - die Sie vielleicht meinen - ist dagegen an strenge Bedingungen geknüpft und das ist auch richtig so. Wenn die Sachlage eindeutig ist, kommt auch ein beschleunigtes Verfahren in Frage. Das würde Täter tatsächlich nachhaltiger beeindrucken, weil sie binnen Stunden oder Tagen nach der Tat verurteilt und bestraft werden - anstatt Monate oder sogar Jahre später.
Eine sinnvolle Forderung der Petition wäre beispielsweise, zusätzliche Staatsanwälte einzustellen, die nur beschleunigte Verfahren durchführen und damit auch die Zeit dafür haben.

Einen Täter-Opfer-Ausgleich, Schmerzensgeld und Schadensersatz gibt es bereits. Die Gerichte können auch Auflagen erteilen, die auch Zahlungen an die Opfer umfassen können. Geldstrafen werden ggf. noch zusätzlich verhängt und gehen an die Staatskasse.

Die Petition ist leider nur plakativ, aber nicht zur Lösung des Problems geeignet.

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lerchenzunge | 24.02.2025 - 20:37

1) im Prinzip ist diese Petitionsforderung bereits erfüllt: wird eine Straftat unter besonderer Ausnutzung der Hilflosigkeit des Opfers (eben zB. aufgrund einer Behinderung) begangen, wird das strafverschärfend gewertet. Dass dem Gericht hier ein Ermessensspielraum eingeräumt wird, halte ich dabei nur für richtig, da nicht automatisch jede Behinderung bei jeder Straftat eine Rolle spielt und umgekehrt eine Ausnutzung von Hilflosigkeit auch bei einem nicht-behinderten Opfer möglich ist.

2) wird eine Person aufgrund ihrer Behinderung gezielt angegangen, so gibt es für solche ‘Hassverbrechen’ bereits jetzt ganz gezielt entsprechende Gesetze, auch insoweit wurde der Petition bereits in der Vergangenheit entsprochen

3) dass die Strafen für manche Taten, zB im Bereich von Körperverletzung und von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, heute leider oft sehr milde ausfallen, stimmt in der Tat, gilt aber unabhängig davon ob das Opfer behindert ist oder nicht. Eine Strafverschärfung gerade bei solch abscheulichen Dingen wie Gruppenvergewaltigungen oder Messerangriffen wäre sicherlich angebracht!

4) ein besserer Schutz der Bevölkerung, auch und gerade behinderter Menschen, halte ich auch für erforderlich. Insoweit stimme ich der Petition zu. Aber Strafen sind ja reaktiv, nicht vorbeugend. Für einen besseren Schutz sehe ich andere Maßnahmen als erforderlich an, die nicht erst greifen, wenn schon eine Straftat begangen wurde.

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Nutzer4902401 | 24.02.2025 - 17:16 (Zuletzt geändert am 24.02.2025 - 17:17 von Nutzer4902401 )

Zitat: von Petent
Wer behinderte Menschen schlägt oder angreift muss härter bestraft werden mit Höhe Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden das Geld soll an die Opfer gehen das Gericht soll die Maßnahme entscheiden und die Polizei soll die Schläger sofort festnehmen

Wird der Täter bereits. Siehe §46 (2) StGB.

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Nutzer18343 | 24.02.2025 - 12:24

Zitat: von Petent
Wer behinderte Menschen schlägt oder angreift muss härter bestraft werden mit Höhe Geldstrafen oder Gefängnis verurteilt werden das Geld soll an die Opfer gehen das Gericht soll die Maßnahme entscheiden und die Polizei soll die Schläger sofort festnehmen


Verstehe nicht warum man unterschiedliches Strafrecht verwenden soll bei der selben Straftat.

Man kann die besondere schwere feststellen wenn man zum Beispiel einen Rollstuhlfahrer angreift und der des Angriffes wegen nicht Hilfe bekommt, weil er sich nicht bewegen kann, aber ist das nicht schon heute?

Eine Backpfeife hingegen gegen einen Rollstuhlfahrer und einer Person ohne Behinderung ist gleich und vor dem Gesetz sind alle gleich.

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mickimau | 24.02.2025 - 09:45

Keine Zustimmung.
Wie konnte dieses offensichtlich "ist das Opfer behindert: ja oder nein" dem Petitionsausschuß einleuchten?

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