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Diskussion zur Petition 177282

Strafen nach dem Strafgesetzbuch

Verschärfung des Strafgesetzbuches bei Straftaten gegen Menschen mit einer Behinderung vom 28.01.2025

Diskussionszweig: Gegen Strafzumessung nach Opfermerkmalen

SozialLiberalGerechtRLP | 15.03.2025 - 21:59

Gegen Strafzumessung nach Opfermerkmalen

Anzahl der Antworten: 0

Ich bin weitestgehend dagegen. Wir haben schon (zu) viel solche Sachen im Gesetz bzw. Versuche da mehr unterzubringen. Die Motivation des Täters und die Tat an sich ... .das sollte ausreichen. Meist.

Sachen wie "Empathielosigkeit" hört man gelegentlich in Urteilen - und dass dann stärker bestraft wird. (Ja eigentlich solllte man meiner Meinung nach da sogar weniger stark bestrafen, mehr "behandeln", da jemand mit mehr Empathie ja mehr kriminelle Energie aufwenden müsste um sich selber zu überwinden ne Straftat doch zu begehen.)

Da könnte mans unterbringen. Opfer behindert, wehrlos, Kind, etc. = "weniger Empathie". Aber können Richter bei entsprech. Strafrahmen (Mindest und Höchstrrafen, maximal 15 Jahre wenn offen) auch selber gut. Am Ende sind es oft nur Einzelfallurteile die manchem nicht "schmecken" - und wir können bei jedem Urteil die Freiheit der Richter so einschränken, dass am Ende der Gesetzgeber für jedne Sachverhalt nie fixe Strafe (kein Spielraum für den Richter) festlegt.

Bin für mehr Freiheit für die Judikative. (Und mehr Geld in Nachwuchsförderung dort - damit wir in Zukunft auch genug bzw. mehr Personal dort haben.)
Ansonsten gern an anderer Stelle auch Geld für die Versorgung/Therapie von Opfern. (Aber das ist ja anderweitig zu verorten, nicht bei der Justiz - auch wenn manche es als Täterschutz sehen, weil der Richter nich noch gleichzeitig Therapeut für die Opfer ist sondern sich sehr intensiv mit dem Täter befasst.)
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