Text der Petition
Die durch KI-Arbeit (Arbeit durch Künstliche Intelligenz) erbrachten Leistungen in Firmen sollten in
Deutschland einer Art KI-Lohnsteuer unterliegen.
Alle KI-bezogenen Ausgaben von Unternehmen, die KI verwenden, sollen dazu in der Buchhaltung getrennt
ausgewiesen werden. 30% dieser Summe sind zusätzlich als KI-Lohnsteuer an den Staat abzuführen.
Begründung
Künstliche Intelligenz ersetzt immer mehr Arbeitsplätze. Es scheint nur sinnvoll, diese KI-Arbeit ebenso zu besteuern, auch um den Wegfall der Arbeitsplätze durch KI-Arbeit finanzieren zu können.
Mit der Berechnungsgrundlage der Ausgaben für durch KI erledigte Arbeit sollen Firmen z.B. 30% zusätzlich an den Staat bezahlen.
Es kann dabei unterschieden werden, ob die KI tatsächlich "arbeitet" oder ob es sich um Nebenkosten handelt (ähnlich wie die Büroausstattung oder Werkzeuge eines Arbeitnehmers nicht der Lohnsteuer unterliegen müssten z.B. die Hardware oder Trainings-Kosten der KI auch nicht dieser Steuer unterliegen).
Firmen, die KI-Dienste anbieten, können entsprechend in ihren Rechnungen den "KI-Arbeits-Anteil" getrennt ausweisen (mindestens die Stromkosten der KI-Arbeit). Kosten für Dienstleistungen, Hardware, Software oder Geräte die KI gebündelt enthalten, diesen Anteil aber nicht getrennt auf der Rechnung ausweisen, sollten entsprechend pauschal mit z.B. 10% KI-Lohnsteuer versteuert werden. Das betrifft dann z.B. die grossen KI IT Dienstleister den USA und China, aber auch vermehrt Deutsche und Europäische IT Unternehmen, die KI im 'Bundle' mit verkaufen. Rechnungen die KI beinhalten müssten entsprechend gekennzeichnet werden.
Lupinal | Fri Feb 14 09:47:07 CET 2025 - Fri Feb 14 09:47:07 CET 2025
Zahlen Behörden Gewerbesteuern oder versteuern sie Gewinne?
Wie soll da eine KI-Steuer greifen?
kechel | Sun Feb 09 09:23:53 CET 2025 - Sun Feb 09 09:23:53 CET 2025
Das soll natürlich alle betreffen, dass man hier überhaupt auf die Idee kommt zwischen Firmen und Behörden unterscheiden zu wollen ist grotesk und nicht im Sinne der Petition.
Der Petitionstext sagt, dass alle erbrachten Leistungen durch Firmen, nicht bei Firmen, besteuert werden sollen. Wenn also eine Behörde für KI Geld an eine Firma zahlt, dann fällt diese genauso darunter.
Das Anthropische Prinzip | Fri Feb 07 15:54:58 CET 2025 - Fri Feb 07 15:54:58 CET 2025 (Zuletzt geändert am Fri Feb 07 16:18:37 CET 2025 von Das Anthropische Prinzip )
Eine gute Frage, warum nur in Firmen. Leider wird da gar nicht drauf eingegangen. Und dann ist die Sache mit den Dienstleistungen, also welche Arbeit.
Einfachhalber kann auch von einer Unternehmenssteuer ausgegangen werden, was bisher auch nicht richtig deutlich wurde. Obwohl das ja doch der Punkt ist. Sofern man den Blickwinkel auf 23,7 Grad stellt.
Die Arbeitsplätze fallen weg, bisherige Regelungen belohnen Arbeit zumeist. Das ist Vorraussetzung für den justierten Blickwinkel. Es wird dennoch produziert! (Der Arbeitsplatz wird ersetzt, und nicht die Insolvenz angemeldet) Aber nicht genug. (Weil wozu?)
Also ja, es braucht zumindest mehr Sozialleistungen wenn Arbeitsplätze weg fallen. Warum jetzt ausgerechnet von der KI abziehen, nicht von Maschinen, nur von Unternehmen, warum nicht auch von privaten Solardächern... irgendwo her muss aber. Weil die Brüderlichkeit wegen KI verhungern und leiden zu lassen, fände ich kontraproduktiv.