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Diskussion zur Petition 177525

Arbeitsschutz

Keine Beschränkung der Arbeitszeit von Jugendlichen auf die Ferienzeit vom 04.02.2025

Diskussionszweig: Nachfrage an Petenten

Mipfel | 27.02.2025 - 11:06

Nachfrage an Petenten

Anzahl der Antworten: 2

Hab mir gerade das JArbSchG durchgelesen - eine Einschränkung wie Sie es beschreiben finde ich dort nicht.

JArbSchG § 8 Dauer der Arbeitszeit:
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
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Nutzer4902401 | 27.02.2025 - 17:56

Hallo,

ich nehme an, dass der Petent abzielt auf

Zitat:
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
...
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.

In Verbindung mit:
Zitat:
§ 2 Kind, Jugendlicher
(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Und das macht ganz viel Sinn. Die Priorität liegt auf dem Schulbesuch. Aus sehr guten Gründen.

Ansonsten liefert die Petition nur ganz viele Memes aus Echokammern.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Heinz 548 | 27.02.2025 - 15:17

@ Mipfel: Völlige Zustimmung!

Die Aussage des Petenten, „dass 17-jährige Schülerinnen und Schüler nur in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten dürfen“, kann auch ich nicht dem betreffenden Normenwerk entnehmen.

Der Petent möge bitte hier eine dezidierte Quelle benennen, auf die er sich mit seiner Petition bezieht.

Zudem: Das Gesetz spricht von und benennt „Jugendliche“ und von „Verbot der Beschäftigung von Kindern“, von Schülern ist da keine Rede