Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gefordert, die es 17-jährigen Schülerinnen und Schülern ermöglicht, bis zu 150 Tage im Jahr zu arbeiten, ohne auf die Ferienzeit beschränkt zu sein.
Begründung
Der derzeitige Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sieht vor, dass 17-jährige Schülerinnen und Schüler nur in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr arbeiten dürfen. Dieses Limit schränkt die Möglichkeiten junger Menschen erheblich ein, ihre finanziellen Bedürfnisse zu decken und praktische Berufserfahrungen zu sammeln. Dabei stehen 17-Jährige oft am Übergang zum Erwachsenenalter und haben bereits einen hohen Grad an Eigenverantwortung und Selbstständigkeit entwickelt. In einer Zeit, in der sich der Arbeitsmarkt zunehmend flexibilisiert und junge Menschen immer mehr auf eigene finanzielle Mittel angewiesen sind, ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum 17-Jährige weiterhin auf Ferienjobs beschränkt bleiben sollten. Viele Jugendliche möchten sich neben der Schule ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften, um ihre Ausbildung oder das Studium zu finanzieren. Darüber hinaus ist es für sie von entscheidender Bedeutung, praktische Erfahrungen zu sammeln, die sie später im Beruf weiterbringen können. Die aktuelle Regelung benachteiligt diejenigen, die durch eine regelmäßige Beschäftigung ihre beruflichen Chancen verbessern oder ihre Unabhängigkeit fördern wollen. In einem zunehmend globalisierten und dynamischen Arbeitsumfeld sind junge Arbeitskräfte gefordert, ihre Fähigkeiten flexibel und in unterschiedlichen Kontexten weiterzuentwickeln. Eine Erweiterung der Arbeitszeiten auf bis zu 150 Tage pro Jahr würde diese Entwicklung unterstützen und den Jugendlichen ermöglichen, ihre Arbeitszeiten an ihre schulischen und persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Die flexiblere Handhabung der Arbeitszeitregelungen würde nicht nur den Jugendlichen zugutekommen, sondern auch den Unternehmen, die motivierte und gut ausgebildete junge Arbeitskräfte benötigen. Diese könnten durch das zusätzliche Arbeitsangebot ihre Personalressourcen erweitern und von der frischen Perspektive der Jugendlichen profitieren. Letztlich ist die Änderung des Gesetzes ein Schritt, um 17-Jährigen mehr Verantwortung zu übertragen und sie besser auf das Berufsleben vorzubereiten. In vielen Fällen sind 17-Jährige in der Lage, die Verantwortung und Reife eines Erwachsenen zu übernehmen, auch wenn sie rechtlich noch als Jugendliche gelten. Das Gesetz sollte diese Reife anerkennen und den jungen Menschen die Möglichkeit geben, auch außerhalb der Ferienzeiten wertvolle Erfahrungen zu sammeln und ihre beruflichen und finanziellen Ziele zu verfolgen.
Nutzer4902401 | 01.03.2025 - 08:56 (Zuletzt geändert am 01.03.2025 - 09:12 von Nutzer4902401 )
@ Nutzer6290078 | gestern - 08:05
Elektronisches Papier ist halt geduldig. Und billig.
Auf die ganzen Irrtümer in der Petition einzugehen ist schwierig, weil es so viele und so fundamentale sind. Aber OK, beleuchten wir mal ein paar Aspekte.
"Verboten" ist es nur für Schüler, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Das ist im Detail von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Aber grundsätzlich sind das alle U18, die keine anderweitige Ausbildung machen (siehe z.B. BPB zur Schulpflicht). Bei einem Azubi wird sich in der Regel der Arbeitgeber/ Ausbildungsbetrieb gegen umfangreiche Nebentätigkeiten verwahren. Alleine schon, weil wie bei Vollzeitschülern der Ausbildungserfolg gefährdet wäre.
150 Tage im Jahr, das sind 3 Tage in der Woche ... und da beschweren sich die Leute über Ganztagesschule und G18. Also, wenn es zeitlich und intellektuell für drei Tage Arbeit in der Woche reicht, dann reicht das auch locker für ein G18. Oder bei unseren typischen durchschnittlichen „Lernerfolgen" sogar für G17. Und da wäre die Zeit deutlich besser investiert. Vom Geld ganz zu schweigen. Und schon kommen die Absolventen früher ins Vollzeiterwerbsleben, und das mit einer höheren Qualifikation. Win-win.
Wie kommt der Petent auf 3 Tage die Woche? Ist das die Zeit, in der ein Azubi nicht in der Berufsschule ist? Da hat der Petent aber dann etwas falsch verstanden, was das mit der Ausbildung angeht.
Ein "Arbeitstag" sind 8 Stunden. Ansonsten gilt JArbSchG §5 Abs. (3):
So einfach ist das. Jugendliche unter 18 dürfen also bereits nicht nur "150 Tage im Jahr" arbeiten, sondern deutlich mehr. Nur halt nicht Vollzeit. Nicht mal die Minijobgrenze gilt.
Vier Wochen mal sechs Tage (zumutbar, wenn es "ums Geld" geht), sind 24 Tage. Also gerade mal ein Sechstel dessen, was dem Petenten zusätzlich vorschwebt.
Also, für die finanziellen Bedürfnisse sind zuallererst die Erziehungsberechtigten zuständig.
Und Berufserfahrung? Als ungelernte Hilfskraft? Was soll so eine "Erfahrung" nutzen? In Zeiten des Fachkräftemangels?
Oder auch nicht. Oder auch mit 18 noch nicht. Aber ab 18 gilt "anything goes". Die Schule leiden lassen wegen ein paar Euros für den erhöhten Konsum spricht nicht für Eigenverantwortung und Selbständigkeit.
Das ist ganz viel Unsinn. Hat da jemand zu viel US-Popcorn-Kino und US-Teenie-Serien gesehen? Bei uns gibt es freien Hochschulbesuch und BAföG, unter anderem, und keine "tuition fees" von 25.000 US$ pro Jahr selbst bei staatlichen Feld-, Wald- und Wiesencolleges oder eine massive "student debt crisis".
Außerdem, ab 18 ist ja dann alles möglich - nur halt nicht, wenn man sich wegen 150 Arbeitstagen im Jahr vorher die Schule versaut hat.
Noch mehr Wortblasen-BS. Da ist keine "Benachteiligung". Welche "Chancen" sollen das sein bei ungelernten Hilfstätigkeiten? Wenn man da mögliche zukünftige Arbeitgeber beeindrucken will, dann kann man das auch in den 4 Ferienwochen bereits ganz toll tun. Und das bei bis zu drei Arbeitgebern (mit 15, 16 und 17).
Falsch. Das würde die schulische Entwicklung bremsen und beeinträchtigen.
Dafür sind die Unternehmen nicht da. Und Hilfsarbeiter sind eine Ressource, für die man eher Ü18 im Transferbezug heranziehen sollte.
Ansonsten noch ein reiner Gemeinplatz.
Der Petent wiederholt sich ständig. Und dann, "viele Fälle", mal wieder. Aber real doch eher weniger Fälle dieser Art. Sonst gäbe es kein Jugendstrafrecht bis 21, und keine KfZ-Tarife die mit 500% Prämien und mehr anfangen.