Text der Petition
Mit der Petition wird ein klarer rechtlicher Rahmen gefordert, der übereilte Auslieferungen deutscher Staatsbürger an ausländische Regierungen nur in einem zeitlichen Rahmen zulässt, der es dem Beschuldigten oder der Beschuldigten ermöglicht, Rechtsmittel einzulegen.
Begründung
Der Hintergrund für diese Petition ist der folgende Fall. Maja T. soll 2023 gemeinsam mit anderen Linksextremen gewaltsame Angriffe gegen rechtsextreme Demonstranten in Budapest verübt haben. Deshalb verlangte Ungarn Maja T.s Auslieferung. Das Kammergericht Berlin stimmte der Auslieferung am 27. Juni 2024 zu. Allerdings kündigten T.s Anwälte noch in der Nacht nach der Entscheidung des Kammergerichts der Polizei gegenüber an, dass sie die Entscheidung nicht akzeptieren und dagegen Beschwerde einlegen werden. Das taten sie dann auch am nächsten Morgen, am 28. Juni 2024 - mit einem Eilantrag in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht.
Doch als Karlsruhe am selben Morgen, nur wenige Stunden später, entschied, dass Maja T. vorerst nicht ausgeliefert werden darf, hatte die Berliner Justiz schon vollendete Tatsachen geschaffen und Maja T. nach Ungarn ausgeliefert. Das Vorgehen der Behörden ist brisant: Noch in der Nacht nach der Entscheidung des Kammergerichts war Maja T. aus der Zelle in der JVA Dresden geholt worden. Dann ging es per Hubschrauber an die österreichische Grenze - und von dort dann weiter nach Ungarn .Die Ankündigung der Anwälte, gegen die Auslieferung klagen zu wollen, hatte keine Wirkung. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz stellt den Vorgang so dar, dass die Ankündigung zu klagen, von der Polizei nicht an sie weitergegeben worden sei.
Um zukünftig einem solch überstürzten Handeln der Justiz vorzubeugen, soll ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der im Falle einer solchen Auslieferung den Bürgern zeitlich entsprechende juristische Schritte ermöglicht.
(Fallbeschreibung in Teilen von tagesschau.de übernommen)