Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Strafgesetzbuches dahingehend gefordert, dass im Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung als Nebenfolge zwingend der Verlust datenschutzrechtlicher Rechte festgestellt wird.
Begründung
Das Recht auf Datenschutz ist ein persönliches Recht. Wer kriminell wird, dem sollte ein Richter dieses Recht lebenslang entziehen dürfen z.B. beim ersten Mal vor Gericht für 5 Jahre, beim zweiten Mal für immer.
Dadurch könnten Kriminelle - oft sind es wenige, die für viele Straftaten verantwortlich sind - schneller ermittelt und die Tat aufgeklärt werden, z.B. Gendatei, Fingerabdrücke speichern, Bild, Verlust Bankgeheimnis, Kontrolle bei Plattformen, wo er sich anmeldet, weil Betreiber solche Nutzeranmeldungen weiter leiten müssen (dafür bräuchte es eine Datenbank mit der ein Abgleich stattfindet).
Vorteile:
1. Es würde der Datenschutz für unbescholtene Berger erhalten bleiben und Verbrecher würden leichter ermittelt.
2. Abschreckung für Verbrecher, weil sie damit rechnen müssen schnell ermittelt zu werden.
3. Die Polizei hätte die Möglichkeit, Verbrecher ähnlich zu beobachten, wie der Verfassungsschutz Verfassungsfeinde.
4. Es kann eigentlich niemand etwas dagegen haben, wenn der Staat Straftäter besser verfolgen kann und dabei der Datenschutz für alle Unbescholtenen erhalten bleibt.