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Petition 178067

Einkommensteuer

Berücksichtigung des Nettovermögens eines Steuerpflichtigen beim Einkommmenssteuertarif vom 18.02.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der Einkommenssteuertarif in Zukunft das Nettovermögen eines Steuerpflichtigen berücksichtigen sollte.

Begründung

Niedrige Nettovermögen sollten beim Einkommenssteuertarif stärker berücksichtigt werden und zu einer geringeren Steuerlast führen.

Der Einkommenssteuersatz wird in Deutschland maßgeblich auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Der Petent hält diese Herangehensweise jedoch nicht mehr für steuergerecht. Für Personen ohne oder mit nur geringem Vermögen ist es heute nahezu unmöglich, ein angemessenes Vermögen aufzubauen. Unter einem angemessenen Vermögen versteht der Petent zum Beispiel den Besitz eines Hauses oder einer Wohnung. Dies spiegelt sich auch in der (im Vergleich zu anderen europäischen Ländern) niedrigen Quote an Immobilieneigentümern in Deutschland wider. Fehlendes Wohneigentum ist u. a. auch ein Garant für Altersarmut. Auch junge Menschen werden dadurch im Vergleich zu früheren Generationen durch die hohen Einkommenssteuersätze und Sozialversicherungsabgaben stärker belastet.

Personen mit hohem Vermögen erzielen jedoch auch Einkommen aus diesem Vermögen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Personen mit besonders hohem Vermögen entziehen sich einer gerechten Besteuerung häufig durch Stiftungen. Familien mit besonders hohem Vermögen umgehen die Erbschaftsteuer durch entsprechende Gestaltungen. Außerdem müssen Personen mit einem „normalen“ Vermögen (mit z. B. Wohneigentum) einen niedrigeren Teil ihres Einkommens für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden.

Der Petent schlägt daher vor, den Einkommenssteuertarif an das Nettovermögen zu koppeln bzw. entsprechende Abschläge auf den Einkommenssteuersatz vorzunehmen. So könnte etwa der Einkommenssteuersatz bei einem Nettovermögen von unter 100.000 Euro pauschal um 20 %, unter 150.000 Euro um 15 % und unter 200.000 Euro um 10 % reduziert werden.

Bei der Berechnung/Schätzung des Nettovermögens sollen alle Güter und Beteiligungen (Gegenstände, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Beteiligungen, Aktien, Rechte usw.) berücksichtigt werden.

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