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Diskussion zur Petition 178067

Einkommensteuer

Berücksichtigung des Nettovermögens eines Steuerpflichtigen beim Einkommmenssteuertarif vom 18.02.2025

Diskussionszweig: Sich mit dem Steuerrecht beschäftigen und auf Allgemeinplätze verzichten

-- | 04.03.2025 - 08:24 (Zuletzt geändert am 04.03.2025 - 08:26 von -- )

Sich mit dem Steuerrecht beschäftigen und auf Allgemeinplätze verzichten

Anzahl der Antworten: 7

Zitat: von Petent
Der Einkommenssteuersatz wird in Deutschland maßgeblich auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Der Petent hält diese Herangehensweise jedoch nicht mehr für steuergerecht. .

Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerlast. Bis zu einem Spitzensteuersatz. Was genau ist daran nicht gerecht?

Zitat: von Petent
Für Personen ohne oder mit nur geringem Vermögen ist es heute nahezu unmöglich, ein angemessenes Vermögen aufzubauen. .

Bringt man hier Einkommen und Vermögen durcheinander? Wie soll man ohne "Vermögen" ein Vermögen aufbauen? und was hat das mit den Steuern zu tun?

Zitat: von Petent
Unter einem angemessenen Vermögen versteht der Petent zum Beispiel den Besitz eines Hauses oder einer Wohnung. Dies spiegelt sich auch in der (im Vergleich zu anderen europäischen Ländern) niedrigen Quote an Immobilieneigentümern in Deutschland wider. .

nö, tut es nicht, dafür sind viele verschiedene Gründe verantwortlich. Einer davon ist, dass "im Ausland" nicht der Anspruch gilt, 1-2 x Jahr ins Ausland in Urlaub zu fahren.

In etlichen Ländern mit hoher Quote fahren die Menschen so gut wie nie oder vielleicht 1-2 x in ihrem Leben ins Ausland und auch sonst wenig in den Urlaub. Und kämen nicht auf die Idee, solange sie noch nicht ihre Immobilie haben.

Zitat: von Petent
Fehlendes Wohneigentum ist u. a. auch ein Garant für Altersarmut. .

stimmt so allgemein auch nicht
Zitat: von Petent
Auch junge Menschen werden dadurch im Vergleich zu früheren Generationen durch die hohen Einkommenssteuersätze und Sozialversicherungsabgaben stärker belastet..

nicht wirklich und siehe Thema "mehrfach im Jahr verreisen"- vergleiche man bitte mit den "früheren Generationen"

Zitat: von Petent
Personen mit hohem Vermögen erzielen jedoch auch Einkommen aus diesem Vermögen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Personen mit besonders hohem Vermögen entziehen sich einer gerechten Besteuerung häufig durch Stiftungen. .

Mit Verlaub, das ist grober Unfug.
Erst geht es Ihnen um eine Wohnung oder ein Haus, jetzt sind wir bei Millionären, die "häufig" Stiftungen gründen.

Welches Ziel hat denn dieser junge Mensch, der sich so benachteiligt sieht?

Zitat: von Petent
Familien mit besonders hohem Vermögen umgehen die Erbschaftsteuer durch entsprechende Gestaltungen. Außerdem müssen Personen mit einem „normalen“ Vermögen (mit z. B. Wohneigentum) einen niedrigeren Teil ihres Einkommens für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden..

ja und Personen, die wenig auswärts essen, nicht in Urlaub fahren und bei Mama und Papa am Wochenende essen und Carepakete mitnehmen, sparen auch- was soll das jetzt aussagen?

Zitat: von Petent
Der Petent schlägt daher vor, den Einkommenssteuertarif an das Nettovermögen zu koppeln bzw. entsprechende Abschläge auf den Einkommenssteuersatz vorzunehmen. So könnte etwa der Einkommenssteuersatz bei einem Nettovermögen von unter 100.000 Euro pauschal um 20 %, unter 150.000 Euro um 15 % und unter 200.000 Euro um 10 % reduziert werden..

Fein! wenn man also 100 000 verdient, aber das Geld verprasst oder Vermögen auf den Namen anderer aufbaut, wird man mit einem geringen Steuersatz belastet und kann noch mehr ausgeben. Was für eine Idee.

Zitat: von Petent
Bei der Berechnung/Schätzung des Nettovermögens sollen alle Güter und Beteiligungen (Gegenstände, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Beteiligungen, Aktien, Rechte usw.) berücksichtigt werden.

Sie haben die Grundsätze der Steuerzahlung nicht verstanden. Und übersehen, dass jemand mit einer Immobilie, mühsam erarbeitet, die durch die Teuerung der Immobilien nun ein mehrfaches wert ist, auf einmal höher im Einkommen besteuert wird, als jemand, mit hohem bis sehr Einkommen.

Derjenige kann das Vermögen dann auf den Namen z.B. der/des nicht oder wenig arbeitenden Partners aufzuschreiben, der mangels Arbeit gar kein Einkommen hat und damit auch nicht steuerpflichtig ist. Ein Ehevertrag wiederum sichert, dass der Betreffende im Fall der Fälle nicht leer ausgeht. Und wenn es darum geht, dann das Vermögen zu besteuern: Das wird es jetzt schon. Und mitnichten hat jeder, der ein Haus hat, gleich auch eine Stiftung dazu.

Die Petition krankt an einem wilden Durcheinander von Einkommen, Vermögen und die übliche Rhetorik von solchen Petitionen, in denen Unterstellungen - z.B. alle (wirklich) Vermögenden gründen Stiftungen- zu Tatsachen werden, auf denen man seine Begründung aufbaut
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