Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Einkommenssteuertarif in Zukunft das Nettovermögen eines Steuerpflichtigen berücksichtigen sollte.
Begründung
Niedrige Nettovermögen sollten beim Einkommenssteuertarif stärker berücksichtigt werden und zu einer geringeren Steuerlast führen.
Der Einkommenssteuersatz wird in Deutschland maßgeblich auf Basis des zu versteuernden Einkommens berechnet. Der Petent hält diese Herangehensweise jedoch nicht mehr für steuergerecht. Für Personen ohne oder mit nur geringem Vermögen ist es heute nahezu unmöglich, ein angemessenes Vermögen aufzubauen. Unter einem angemessenen Vermögen versteht der Petent zum Beispiel den Besitz eines Hauses oder einer Wohnung. Dies spiegelt sich auch in der (im Vergleich zu anderen europäischen Ländern) niedrigen Quote an Immobilieneigentümern in Deutschland wider. Fehlendes Wohneigentum ist u. a. auch ein Garant für Altersarmut. Auch junge Menschen werden dadurch im Vergleich zu früheren Generationen durch die hohen Einkommenssteuersätze und Sozialversicherungsabgaben stärker belastet.
Personen mit hohem Vermögen erzielen jedoch auch Einkommen aus diesem Vermögen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Personen mit besonders hohem Vermögen entziehen sich einer gerechten Besteuerung häufig durch Stiftungen. Familien mit besonders hohem Vermögen umgehen die Erbschaftsteuer durch entsprechende Gestaltungen. Außerdem müssen Personen mit einem „normalen“ Vermögen (mit z. B. Wohneigentum) einen niedrigeren Teil ihres Einkommens für grundlegende Lebenshaltungskosten aufwenden.
Der Petent schlägt daher vor, den Einkommenssteuertarif an das Nettovermögen zu koppeln bzw. entsprechende Abschläge auf den Einkommenssteuersatz vorzunehmen. So könnte etwa der Einkommenssteuersatz bei einem Nettovermögen von unter 100.000 Euro pauschal um 20 %, unter 150.000 Euro um 15 % und unter 200.000 Euro um 10 % reduziert werden.
Bei der Berechnung/Schätzung des Nettovermögens sollen alle Güter und Beteiligungen (Gegenstände, Immobilien, Bankguthaben, Bargeld, Beteiligungen, Aktien, Rechte usw.) berücksichtigt werden.
Wie auch bei der Vermögenssteuer gilt: Es gibt keine Methode, um das Nettovermögen zuverlässig zu bestimmen.
Die meisten Vermögenswerte haben nur einen virtuellen Wert. Unternehmensanteile, Immobilien und viele andere Vermögensgegenstände lassen sich nicht zum scheinbaren Marktwert zu Geld machen und schon gar nicht nur 1% davon um die Steuern zu bezahlen. Entweder unterbewerten Sie diese Dinge, weil sie keinen echten Geld-Gegenwert haben oder sie überbewerten diese, weil ein fiktiver Marktwert angesetzt wird.
Aktuell können Sie mit etwa 4% Zinsen und 2% Tilgung rechnen. Nehmen Sie das freie Nettoeinkommen plus der aktuellen Miete pro Jahr, teilen es durch 6 und rechnen es mal 100 - dann haben Sie grob Ihr Budget für einen Immobilienkauf oder -Bau. Eigentumswohnungen gibt es je nach Ort und Größe schon unter 100.000 Euro, Einfamilienhäuser, z.B. als Reihenhaus, auch. Dazu kommen noch die diversen Förderungen von KfW und anderen.
In Rumänien bürgt der Staat für die erste Immobilie, die ein Person im Leben erwirbt und reduziert den Zinssatz damit um ca. 2%-Punkte. Scheitert die Finanzierung und muss die Immobilie verkauft werden, muss der Staat nur einspringen, wenn der Verkaufserlös das Darlehen nicht ausgleichen kann. Etwas ähnliches wäre in Deutschland auch hilfreich und würde am Ende kaum tatsächliche Kosten für den Bund verursachen - im Gegenteil würden die Steuereinnahmen steigen. Eine andere Überlegung wäre, für eine Immobilien im Leben auf die Grunderwerbssteuer zu verzichten.