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Petition 178317

Ermittlungsmaßnahmen

Rückgabe von beschlagnahmtem Eigentum nach einer gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Durchsuchung vom 20.02.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine gesetzliche Änderung gefordert, die sicherstellt, dass beschlagnahmtes Eigentum nach einer gerichtlich festgestellten rechtswidrigen Durchsuchung automatisch zurückgegeben werden muss, sofern es nicht als Beweismittel für eine Straftat benötigt wird.

Begründung

In Deutschland kommt es wiederholt zu Fällen, in denen Gerichte rechtswidrige Durchsuchungen feststellen, die beschlagnahmten Gegenstände jedoch trotzdem nicht automatisch zurückgegeben werden. Dies führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger enteignet werden, ohne dass ein klarer, effektiver Rechtsweg existiert, um ihr Eigentum zurückzuerhalten.

Ein aktueller Fall zeigt die Problematik deutlich:
• Ein Durchsuchungsbeschluss wurde später als rechtswidrig eingestuft.
• Dennoch wurden beschlagnahmte 285.100 € in bar und weitere Unterlagen nicht zurückgegeben.
• Alle innerstaatlichen Rechtsmittel wurden ausgeschöpft, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, ohne dass eine Rückgabe erwirkt wurde.

Verfassungsrechtliches Problem:
• Dies stellt eine Verletzung des Eigentumsrechts nach Art. 14 GG dar.
• Zudem wird das Recht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG unterlaufen, da kein schneller Rechtsbehelf zur Verfügung steht.

Vergleich mit anderen Ländern:
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien gibt es klare gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass rechtswidrig beschlagnahmtes Eigentum automatisch zurückgegeben oder unverzüglich überprüft wird. Deutschland hat keine solche Schutzvorschrift, was erhebliche Nachteile für Betroffene bedeutet.

Lösungsvorschlag:
Um diesen Missstand zu beheben, schlage ich folgende Maßnahmen vor:
1. Einführung einer gesetzlichen Regelung, die sicherstellt, dass beschlagnahmtes Eigentum nach einer festgestellten rechtswidrigen Durchsuchung automatisch zurückgegeben wird, sofern es nicht als Beweismittel benötigt wird.
2. Einführung eines Eilverfahrens, das eine unabhängige gerichtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Beschlagnahme innerhalb von 14 Tagen ermöglicht.
3. Parlamentarische Untersuchung zur Frage, ob es sich hierbei um ein systematisches Problem handelt, das eine gesetzliche Änderung erfordert.
4. Erweiterung des § 98 StPO (Strafprozessordnung), um eine klare Regelung zur Rückgabe von unrechtmäßig beschlagnahmtem Eigentum zu schaffen.

Ziel der Petition:
Die bestehende Rechtslage führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger jahrelang um die Rückgabe ihres Eigentums kämpfen müssen, selbst wenn eine Durchsuchung rechtswidrig war. Ein klar geregelter, schneller Rechtsweg ist dringend erforderlich.

Ich bitte den Deutschen Bundestag, diese Petition zu prüfen und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Eigentums in Deutschland zu stärken.

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