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Petition 178454

Wahlrecht

Nur dokumentenechte Stifte in Wahlkabinen bereitstellen vom 23.02.2025

Text der Petition

Petition: Dokumentenechte Stifte für Wahlen

Wir fordern eine Änderung der Bundeswahlordnung:

Nur dokumentenechte Stifte (DIN ISO 12757-2) für Wahlen zulassen.

Nur Königsblau oder Schwarz als erlaubte Farben.

Kein Verwischen oder Manipulieren möglich.

Wahllokale müssen diese Stifte bereitstellen.


Dies stellt fälschungssichere Wahlen sicher.

Begründung

Begründung zur Petition: Dokumentenechte Stifte für Wahlen

Die Wahl eines Volkes ist das Fundament einer Demokratie. Umso wichtiger ist es, dass jede abgegebene Stimme sicher, unveränderbar und vor Manipulation geschützt bleibt. Derzeit erlaubt die Bundeswahlordnung (§ 50 Abs. 2 BWO) verschiedenste Schreibstifte – darunter auch Stifte, die nicht dokumentenecht sind und sich verwischen oder manipulieren lassen. Dies birgt Risiken für die Unveränderbarkeit und Nachprüfbarkeit der abgegebenen Stimmen.

Wir fordern daher eine Änderung der Bundeswahlordnung:

1. Nur dokumentenechte Stifte nach DIN ISO 12757-2 zulassen – Diese gewährleisten, dass das Kreuz nicht verwischt oder manipuliert werden kann.


2. Nur Königsblau oder Schwarz als zulässige Farben – Diese Farben sind standardisiert und bieten die höchste Lesbarkeit sowie Langlebigkeit.


3. Wahllokale müssen diese Stifte verpflichtend bereitstellen – Damit wird sichergestellt, dass alle Wähler gleiche, sichere Bedingungen haben.



Durch diese einfache Maßnahme kann das Vertrauen in die Wahlen gestärkt und jede Form von Manipulationsverdacht ausgeschlossen werden. Eine Wahl darf niemals angreifbar sein – dokumentenechte Stifte sind ein kleiner, aber entscheidender Schritt, um dies sicherzustellen.

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