Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, in Familiensachen eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zur Akteneinsicht in die Betreuungsakte des Betreuten einzuführen.
Begründung
Der Gesetzgeber hat im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) keine entsprechende Vorschrift geschaffen. Der rechtssuchende Bürger wird so in Betreuungssachen benachteiligt. Es ist für den Verfahrensbeteiligten nicht erklärlich, warum ein Streit über den Kauf eines hochpreisigen PKWs bis zum BGH vordringen kann und bei nur einer Betreuungsakteneinsicht als Bevollmächtigter und zukünftiger Alleinerbe nicht. Nach geltendem Recht können Richter an Beschwerdegerichten (Landgerichten) selber - unanfechtbar - darüber entscheiden, ob ihre Entscheidung vom BGH überprüft wird. Eine Zulassungsbeschwerde beim BGH hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen (vgl. BT-Drucks. 16/6308 Seite 225).