Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Bürgergeldversicherte nur von Steuergeldern vom Bund und nicht von den Pflichtversicherten und freiwilligen Versicherten finanziert werden.
Zahlungen aus dem Krankenversicherungstopf wie Mutterschaftsgeld, Kinderkrankung usw. sind vom Bund zu tragen.
Begründung
Für Bürgergeldversicherte werden nur Beiträge 2025 zur Krankenversicherung mtl. 133,17 € und zur Pflegeversicherung mtl. 30,55 € gezahlt. Damit sind nicht die Bezieher von Arbeitslosengeld I und II gemeint. Es sind die Bezieher gemeint, die Sozialleistungen nach dem früheren Sozialgeld erhalten. Es ist meines Erachtens verfassungswidrig, wenn nur eine Gruppe (Arbeitnehmer, sozialversicherungspflichtige Personen wg. der sogenannten Solidargemeinschaft) zusätzlich belastet werden. Beamte werden damit nicht belastet. Für die Pflichtversicherten werden ständig die KV und PV erhöht, was eigentlich vom Staat aus Steuergelder gezahlt werden muss. Gleichheitsgrundsatz.
Alle Leistungen und Aufwendungen für Bürgergeldempfänger (ohne AV I und sind einheitlich vom Bund zu tragen. Asylsuchende, Ukrainebürger sind damit gemeint.
Auch sind die Fremdleistungen, wie Mutterschaftsgeld, Kinderkrankung usw. keine Erkrankungen im Sinne des Versicherten, sondern werden nur aus dem gemeinsamen Topf entnommen. Alle Leistungen, die keine Aufrechterhaltung der Gesundheit dienen, sind aus der Krankenversicherung herauszunehmen und über dem Bund von Steuergeldern zu bezahlen.
Eine Solidargemeinschaft hat nicht für Fremdkosten aufzukommen, die nicht dem System der Krankenversicherung entsprechen. Das gleiche gilt auch für die Leistungen aus der Rentenversicherung, die Fremdleistungen sind.