Text der Petition
Die Regelung zur steuer- und sozialversicherungsfreien Erstattung von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber wird dahingehend erweitert, dass diese nicht nur für nicht schulpflichtige Kinder gilt, sondern auch für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
Begründung
Die derzeitige Regelung begrenzt diese Unterstützung auf Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Dies berücksichtigt jedoch nicht die Realität berufstätiger Eltern.
Ein sechsjähriges Kind, das die Schule besucht, kann nachmittags nicht unbeaufsichtigt zu Hause bleiben, während die Eltern arbeiten. In der Praxis bedeutet das, dass Eltern trotz voller Erwerbstätigkeit hohe Kosten für die Nachmittagsbetreuung aus ihrem Nettolohn tragen müssen. Dies steht im Widerspruch zur Notwendigkeit, berufstätige Eltern zu unterstützen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte:
• Die Arbeitswelt hat sich stark verändert, und durch den demografischen Wandel wird es zunehmend schwieriger, Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
• Wenn berufstätige Eltern in ihrer Flexibilität eingeschränkt werden, weil sie einen Großteil ihres Nettoeinkommens für Kinderbetreuung ausgeben müssen, verliert die Wirtschaft an Produktivität und Potenzial.
• Besonders betroffen sind Alleinerziehende sowie Eltern, deren Familiennetzwerk nicht in unmittelbarer Nähe wohnt. Hier droht die sogenannte Teilzeitfalle, die oft zu Karriereeinschränkungen und Einkommensverlusten führt.
Positive Effekte einer erweiterten Regelung:
• Die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten, gibt den Tarifparteien größeren Spielraum bei der Gestaltung der Vergütung, beispielsweise im Rahmen von Gehaltsverhandlungen.
• Kinder aus bildungsfernen Schichten und mit Migrationshintergrund könnten durch finanzierbare Nachmittagsbetreuung besser gefördert werden.
• Familienfreundliche Maßnahmen wie diese tragen dazu bei, dass der Arbeitsmarkt für Fachkräfte attraktiver wird und helfen, qualifizierte Arbeitskräfte im Land zu halten.
Es gibt aus meiner Sicht kein schlagkräftiges Argument, das gegen die sozial- und steuerfreie Erstattung der Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber spricht.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, diese Petition zu unterstützen und die bestehenden Regelungen entsprechend anzupassen.