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Diskussion zur Petition 179033

Einkommensteuer

Ausweitung des geldwerten Vorteils für Kinderbetreuung auch auf schulpflichtige Kinder vom 08.03.2025

Diskussionszweig: Das Kindergeld soll genau diese Betreuungskosten decken

Malika2000 | 30.03.2025 - 18:36

Das Kindergeld soll genau diese Betreuungskosten decken

Anzahl der Antworten: 1

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Ebenfalls zum 1. Januar 2025 stieg der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält. Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je fünf Euro dann 297 Euro pro Monat.

Einkommen, das Eltern zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder benötigen, darf nicht besteuert werden. Die Steuerfreistellung wird durch die Kinderfreibeträge gewährleistet. Zum 1. Januar 2025 steigen die Kinderfreibeträge um 60 Euro - von 9540 Euro auf 9600 Euro im Jahr.

Bei zwei Verdienern ist es nicht nachvollziehbar, warum hier weitere Vergünstigungen geschafft werden sollten. Das Geld kann z.B. für eine stundenweise tätige Tagesmutter eingesetzt werden. Die einfachste Lösung wäre, dass Sie oder Ihre Partnerin eben nur noch in Teilzeit tätig sind- oder auch beide. So können Sie ihre Pflichten als Eltern auch ausreichend wahrnehmen.

Ich habe meine zwei Kinder sogar allein erzogen- mir Hilfe und Unterstützung suchen müssen- Tag und Nacht- sowie Wechselschichten arbeiten müssen- Weihnachten und alle Feiertage ebenso. Auch Samstags und Sonntags musste ich arbeiten- teilweise bis zu 10 Stunden!
Kindergeld umgerechnet für zwei Kinder monatlich 50 Euro.
Kita musste ich selbst bezahlen mit 180 Euro monatlich und als ich mal so schwer krank war dass ich vier Wochen gezwungen wurde zur Reha zu fahren, musste ich die kompletten Kosten an 24 Stunden für einen Monat allein bezahlen- von gerade mal ca. umgerechnet 1100 Euro im Monat.
Aussage der RV war :"Kinder ab 8 Jahren können komplett vier Wochen allein zu Hause bleiben."!!
Es war einfach unfassbar- aber wahr.

Ihre Sorgen kann ich deshalb nicht einmal ansatzweise nachvollziehen- ein Kind im Alter von 7 Jahren kann sehr wohl mal für wenige Stunden allein zu Hause bleiben. Meine Kinder konnten das damals schon. Sonst bei Oma, Schwiegermutter, eigene Mutter, Nachbarin o.ä. mal nachfragen ob diese zwischendurch mal nach dem Kind sehen- oder- Teilzeitjob machen bis zum 14. Lj des Kindes.

keine Mitzeichnung
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