Text der Petition
Die Regelung für Wohnraumheizungen dahingehend zu ändern, dass nicht die Lufttemperatur im Wohnraum, sondern die benötigte Wärmeleistung entsprechend der Raumgröße, Vorlauftemperatur, Spreizung und Heizkörperart als Grundlage einer ordnungsgemäßen zur Verfügungstellung der Heizung durch den Vermieter bemessen wird.
Die Heizleistung für Wohnräume soll auf die Temperatur von 22°C festgelegt werden. Einrohrheizanlagen sollen als mangelhafte Heizanlagen deklariert werden.
Begründung
Wärme, Kälte, Frieren und sich Gut zu fühlen sind wie Schmerz und andere Dinge des Lebens persönliche individuelle Empfindungen.
Der Gesetzgeber hat trotzdem festgelegt, dass 20°C in einem Wohnzimmer, einen Raum in welchem man sich gut fühlen und täglich regenerieren soll ausreichend sind, obwohl nachgewiesen ist, dass die Wohlfühltemperatur bei den meisten Menschen zwischen 22°C und 24°C, bei Menschen mit einer hohen Anzahl von Lebensjahren oder bei erkrankten Menschen auch noch über diesen Werten liegt.
Das Erreichen der Klimaziele als Gegenleistung für unangenehme Temperaturen im Haupt-Wohnraum verbunden mit der Gefahr von Erkrankungen und Leistungsausfall für die Gesellschaft kann und darf nicht sein.
Damit man eine Temperatur als angenehm oder unzureichend empfindet, liegt auch mit daran, ob in einem Raum ein gewisser Wärmetransport durch die Luftbewegung entsteht.
Bei einer Raumtemperatur von 20°C kommt jedoch die Luftbewegung im Raum fast zum Erliegen und damit auch der Wärmetransport inklusive der vor allem stark positiv zu empfindenden direkten Wärmestrahlung einer Heizquelle.