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Petition 179186

Allgemeiner Teil des BGB

Änderungen der Voraussetzungen für eine wirksame Bürgenstellung vom 12.03.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, § 239 Bürgerliches Gesetzbuch dergestalt anzupassen, dass Bürgen nicht ausschließlich im Inland sondern auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union ihren Gerichtsstand haben können.

Begründung

Im Rahmen des immer enger wirtschaftlich zusammenrückenden und auch zusammenarbeitenden Europas besteht kein wirkliches Risiko, auch Unionsbürger aus anderen Staaten als Bürge zuzulassen, da entsprechende Forderungen gegen einen Bürgen auch dort einfach vollstreckbar sind.

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