Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 239 Bürgerliches Gesetzbuch dergestalt anzupassen, dass Bürgen nicht ausschließlich im Inland sondern auch in anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union ihren Gerichtsstand haben können.
Begründung
Im Rahmen des immer enger wirtschaftlich zusammenrückenden und auch zusammenarbeitenden Europas besteht kein wirkliches Risiko, auch Unionsbürger aus anderen Staaten als Bürge zuzulassen, da entsprechende Forderungen gegen einen Bürgen auch dort einfach vollstreckbar sind.