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Petition 179413

Straftaten gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit

Anerkennung des Femizids als eigenständiger Straftatbestand vom 18.03.2025

Text der Petition

Mit dieser Petition wird gefordert, Femizide als eigenständigen Straftatbestand im Strafrecht zu verankern. Die systematische Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts ist keine private Tragödie, sondern Ausdruck tief verwurzelter gesellschaftlicher Machtungleichheiten. Eine differenzierte rechtliche Erfassung ist erforderlich, um Prävention, Strafverfolgung und gesellschaftliche Sensibilisierung wirksam zu verbessern.

Begründung

Begründung für die Anerkennung des Femizids als eigenständiger Straftatbestand

Femizide, definiert als die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, stellen ein gravierendes gesellschaftliches Problem dar, das spezifische rechtliche Maßnahmen erfordert. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für Femizid würde die besondere Schwere dieser Taten anerkennen und könnte zu effektiverer Prävention und Strafverfolgung beitragen.

1. Gesellschaftliche Relevanz

Nach dem Bundeslagebild 2023 des Bundeskriminalamtes wurden in Deutschland 155 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Insgesamt wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt und 47.749 weibliche Opfer von innerfamiliärer Gewalt registriert.  Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit, geschlechtsspezifische Gewalt gezielt zu adressieren.

2. Internationale Perspektive

Einige Länder, insbesondere in Lateinamerika wie Mexiko und Argentinien, haben bereits spezifische Gesetze zu Femiziden eingeführt oder strafverschärfende Umstände anerkannt. Diese Maßnahmen basieren auf internationalen Übereinkommen wie der “Convention of Belém do Pará”, die geschaffen wurde, um Frauen mehr Schutz zu bieten.  Diese Beispiele zeigen, dass eine spezifische Gesetzgebung positive Effekte auf die Sensibilisierung und Strafverfolgung haben kann.

3. Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Der rechtliche Umgang mit Femiziden wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Der Begriff Femizid wird bislang nicht explizit in völkerrechtlichen Übereinkommen verwendet.  In Deutschland werden solche Taten unter allgemeinen Tötungsdelikten erfasst, ohne die geschlechtsspezifische Dimension explizit zu berücksichtigen. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes könnte dazu beitragen, die spezifischen Hintergründe dieser Taten besser zu erfassen und angemessen zu sanktionieren.

4. Prävention und gesellschaftliche Sensibilisierung

Die Anerkennung von Femizid als eigenständigen Straftatbestand würde ein klares Signal gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzen und die gesellschaftliche Sensibilisierung für dieses Thema erhöhen. Dies könnte dazu beitragen, Präventionsmaßnahmen zu stärken und das Bewusstsein für die Ernsthaftigkeit solcher Taten zu schärfen.

Angesichts der alarmierenden Zahlen und der internationalen Erfahrungen ist es unerlässlich, dass Deutschland Femizide als eigenständigen Straftatbestand anerkennt, um die spezifische Schwere dieser Verbrechen zu adressieren und effektive Maßnahmen zur Prävention und Strafverfolgung zu gewährleisten.

5. Internationale Verpflichtungen

Deutschland ist durch internationale Abkommen wie die Istanbul-Konvention verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die Einführung eines spezifischen Straftatbestandes für Femizid würde diesen Verpflichtungen entsprechen und die Ernsthaftigkeit im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt unterstreichen. (BPB)

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