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Petition 179564

Wahlrecht

Änderung des Wahlrechts vom 22.03.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des Wahlrechts gefordert.

Begründung

Die Erststimme (Wahl der Direktkandidaten/Wahlkreisabgeordneten) und die Zweitstimme (Wahl einer Liste) wird unabhängig voneinender vergeben. Jeder Wähler wählt mit der Erststimme einen Wahlkreisabgeordneten und mit der Zweitstimme eine Liste.
Es gibt im Bundestag dann also 299 direkt gewählt Abgeordnete und 299 Abgeordnete über die gewählte Liste. Der Vorrang der Zweitstimme entfällt und es gibt keine Ausgleichs- und Überhangsmandate. Beide Stimmen wären gleichberechtigt.

Das bestehende Wahlrecht benachteiligt die gewählten Direktkandidaten und gibt der Zweitstimme den Vorrang. Dies ist nicht gerecht gegenüber den gewählten Direktkandidaten, welche aber nicht in den Bundestag einziehen dürfen. Die in der Petition vorgeschlagene Änderung führt dazu, dass jeder Direktkandidat gewählt wird und es auch nicht zu Überhangs- und Ausgleichsmandaten kommt. Der Bundestag würde aus den vorgesehenen 598 Mitgliedern bestehen.

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