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Petition 179595

Versicherungsvertragsrecht

Änderung von § 196 Versicherungsvertragsrecht (Befristung der Krankentagegeldversicherung) vom 24.03.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, im § 196 Versicherungsvertragsrecht den Passus zu streichen, dass automatisch mit Bezug einer Altersrente die Möglichkeit der Fortführung einer Krankentagegeldversicherung erlischt. Ein Versicherungsnehmer auch mit Bezug einer Altersrente und weiter fortgeführter (angestellter) Tätigkeit soll explizit das Recht haben, eine vor Eintritt des Bezugs der Altersrente bestehende Krankentagegeldversicherung zu bestehenden Konditionen fortzuführen.

Begründung

Es besteht allgemeines Interesse.
Die bestehende Regelung des VVG ist altersdiskriminierend, denn sie bringt den Versicherungsnehmer mit Bezug einer Altersrente, der dennoch weiter (angestellt) tätig sein will oder muß, um eine soziale Absicherung.
Denn eine Krankentagegeldversicherung sichert einen möglichen krankheitsbedingten Ausfall aus Einkünften ab, die aus Beschäftigung entstehen, die auf Grund arbeitsmarktpolitischer Erfordernis gewünscht sind und/oder zunehmend häufiger notwendig sind, da eine Altersrente in ihrer Höhe nicht mehr ausreichend ist. Deswegen ist die Annahme des VVG, Altersrente genüge als ausreichender Ersatz zur wirtschaftlichen Absicherung fortfallender früherer Arbeitsentgelte, nicht mehr zutreffend.
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Es ist parteiübergreifendes Credo, daß sich die Bevölkerung persönlich um eine bessere wirtschaftliche Absicherung im Alter kümmern soll, und es ist parteiübergreifendes Credo, daß die Demographie zu einem Fach-/Arbeitskräftemangel geführt hat, aus dem díe Notwendigkeit (bezahlter) Tätigkeit im Alter erwachsen ist.
Die bestehende Regelung ist daher nicht nur altersdiskriminierend, sondern auch nicht mehr zeitgemäß, weil aus Sicht der Sozialpolitik, aus Sicht des allgemeinen Arbeitsmarktes (Arbeitskräftemangel) und aus Sicht der Bezieher einer Altersrente eine vergütete Beschäftigung nach Eintritt des Rentenbezuges in zunehmender Häufigkeit gefordert und/oder notwendig ist.
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Versicherungsnehmer, die nach Eintritt eines Bezuges von Altersrente weiter arbeiten sollen oder müssen, sind durch die bestehende VVG-Regelung aufgrund ihres Alters massiv benachteiligt.
Die bestehende Regelung im VVG muß daher aus gesamtgesellschaftlicher Sicht im o.g. Sinne geändert werden.

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