Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Antrag auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs durch textliche Erklärung eingereicht werden kann und nicht der Schrift- bzw. der elektronischen Form unterliegt.
Begründung
Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht bei Minijobs sind üblich. Gem. § 6 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch kann der entsprechende Antrag schriftlich (also mit Unterschrift etc.) oder elektronisch (z. B. mit qualifizierter elektronischer Signatur) gestellt werden.
1. Schriftliche Erklärungen sind in einer modernen Arbeitswelt, vor allem bei Homeoffice-Plätzen teilweise sehr aufwendig. Papiere müssen unterschrieben, eventuell hin- und hergeschickt und anschließend weiterverarbeitet werden (z. B. Scan).
2. Elektronische Erklärungen (z. B. durch qualifizierte elektronische Signatur) sind auf Arbeitnehmerseite noch sehr unüblich und können nur durch sehr wenige Arbeitnehmer abgegeben werden, auch aufgrund der Komplexität.
3. Es kann auch nicht sein, dass ein Arbeitsvertrag formfrei abgegeben kann oder durch moderne Methoden (z. B. Unterschrift am PC, nicht mit Signatur) ABER die Befreiung diesen Restriktionen unterliegt.