Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, geringfügige, selbständige Tätigkeiten von Rentnerinnen und Rentnern mit Tätigkeiten im Rahmen sogenannter Minijobs beitragsrechtlich gleichzustellen.
Begründung
Ungleichbehandlung von Einkommen: Bei einem monatlichen Zusatzverdienst von z. B. 500 € wird ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) komplett von Krankenversicherungsbeiträgen freigestellt, da Rentner bereits über ihre Rente versichert sind. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in gleicher Höhe werden hingegen voll mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Gleiches Einkommen wird also ungleich behandelt, was sozial ungerecht erscheint.
Mehrfache Beitragsbelastung: Ein rentenbeziehender Senior mit kleineren Nebeneinkünften zahlt mehrfach Krankenversicherungsbeiträge, obwohl sein Gesamteinkommen gering ist. Beispielsweise: (1) Beitrag auf die Rente (die gesetzliche Rente wird beitragspflichtig zur Krankenversicherung herangezogen), (2) Beitrag auf einen Arbeitslohn (z. B. aus einem kleinen Teilzeitjob im öffentlichen Dienst, falls vorhanden, werden ebenfalls Beiträge fällig) und (3) Beitrag auf die selbständige Nebentätigkeit.
Keine klassische Unternehmertätigkeit: Bei den hier betrachteten selbständigen Nebentätigkeiten handelt es sich nicht um eine vollumfänglich ausgeübte, unternehmerische Selbstständigkeit, sondern um gelegentliche, geringfügige Arbeiten ohne Arbeitgeber. Beispiele sind etwa das gelegentliche Dolmetschen, Nachhilfe geben, künstlerische Auftritte oder ähnliche freiberufliche Tätigkeiten im kleinen Rahmen. Ziel dieser Tätigkeiten ist nicht Gewinnmaximierung, sondern die bescheidene Aufbesserung einer niedrigen Rente, um Altersarmut zu lindern und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Es erscheint unangemessen, solche Mini-Einkünfte mit denselben Abgaben zu belegen wie ein Haupterwerb.
Beispiel: Der Petent – ein Rentner – bezieht eine gesetzliche Bruttorente von 1.160 € im Monat und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze (alleinstehend etwa 1.250 € netto). Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist ihm kein ausgedehnter Nebenjob möglich. Um dennoch seinen Lebensunterhalt zu sichern und aktiv am Leben teilnehmen zu können, übt er gelegentlich eine freiberufliche Tätigkeit (als Dolmetscher) aus, die ihm ca. 500 € monatlich einbringt. Dieses Zusatzeinkommen ist existenziell wichtig für ihn. Dennoch muss er darauf den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, zusätzlich zu den Beiträgen auf seine Rente (und früher auch auf einen kleinen Lohn aus einer Aushilfstätigkeit im öffentlichen Dienst). Von den 500 € bleiben ihm nach Krankenversicherung kaum mehr als ~425 € netto übrig (bei ca. 15% Beitragssatz), während ein anderer Rentner mit einem Minijob von 500 € die vollen 500 € behalten darf, da dafür keine eigenen Beiträge anfallen. Dieses Beispiel zeigt, wie die aktuelle Regelung diejenigen bestraft, die sich aus eigener Kraft etwas hinzuverdienen, um nicht in Armut zu geraten.