Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) dahingehend gefordert, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine angemessene Vergütung ihrer Tätigkeit erhalten.
Begründung
Wir öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige arbeiten bundesweit für diverse Gerichte. Stets wird behauptet, dass wir Sachverständige einen sehr wichtigen Beitrag für den Rechtsfrieden in der Zivilgesellschaft leisten. Es ist daher ein großes Ärgernis, wie wir nicht angemessen honoriert werden.
Im Jahr 2004 erhielten wir ö.b.u.v Sachverständige 0,30 € / km Fahrkostenerstattung und in z. B. der Honorargruppe 6 eine Stundenvergütung von 75 Euro. Unter Einrechnung der Inflationsrate gemäß den Daten des Statischen Bundesamts entspräche dies 2025 einer Fahrkostenerstattung von 0,45 € / km und einem Honorarsatz von 113,40 € / Stunde. Tatsächlich bekommen wir seit 2021 eine Fahrkostenerstattung von 0,42 € / km und einer Honorarvergütung von 105,00 € / Stunde, mithin unter Einrechnung der Inflationsrate weniger als vor über 20 Jahren.
Würden die Sätze der JVEG 2021 nur auf Basis der Kaufkraftverluste in 2025 noveliert werden, müsste die Fahrkosten mit mindestens 0,50 € / km und die Zeit in dem beispielhaften Fachgebiet mit mindestens 125,27 € / Stunde vergütet werden.
Die Details der beabsichtigten Novelierung der JVEG bleiben dahinter zurück. Tatsächlich wären jedoch selbst diese kaufkraftbereinigten Erstattungs- und Honorarsätze nicht angemessen, im Vergleich zu den Zuwächsen der Besoldung, Gehälter und Löhne im öffentlichen Dienst, im Handwerk und der Industrie in den letzten 20 Jahren. Auch kann nicht nachvollzogen werden, wieso ausgewiesene Spezialisten in ihren Fachgebieten sehr unterschiedlich vergütet werden.
Es ist beschämend, wie wenig Wertschätzung uns Sachverständigen entgegengebracht wird, dabei wäre so mancher Rechtsstreit ohne unsere Tätigkeit nicht entscheidungsfähig.