Text der Petition
Menschen mit Behinderung, die nicht steuerpflichtig sind, können krankheitsbedingte Kosten nicht steuerlich absetzen (§ 33 EStG). Sie tragen hohe Ausgaben für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien ohne finanzielle Entlastung. Dies widerspricht Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 28 UN-BRK. Ich fordere eine Kostenerstattung oder direkte Zuschüsse für diese Mehrausgaben, um soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen. Andere Länder wie Österreich und Schweden haben bereits vergleichbare Regelung.
Begründung
Menschen mit Schwerbehinderung haben oft erhebliche zusätzliche Kosten für Gesundheit und Mobilität, darunter Medikamente, Hilfsmittel, Therapien und Fahrtkosten zu Ärzten. Diese Ausgaben können steuerpflichtige Personen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) absetzen. Nicht steuerpflichtige Menschen mit Behinderung erhalten jedoch keine vergleichbare Entlastung.
Laut dem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands leben über 30 % der Menschen mit Behinderung unterhalb der Armutsgrenze. Viele beziehen Erwerbsminderungsrente oder Sozialhilfe nach Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und haben keine Möglichkeit, ihre krankheitsbedingten Kosten steuerlich geltend zu machen. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigt, dass Menschen mit Behinderung im Durchschnitt mehrere tausend Euro pro Jahr an Mehrkosten tragen müssen.
Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG, der eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung untersagt. Zudem verpflichtet Art. 20 Abs. 1 GG den Staat zur Sozialstaatlichkeit, was bedeutet, dass er soziale Ungerechtigkeiten aktiv ausgleichen muss.
Das SGB XII erkennt in § 30 Abs. 4 SGB XII einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung an. Analog dazu sollten auch andere krankheitsbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden. In § 32 SGB XII ist festgelegt, dass Menschen, die sich medizinische Leistungen nicht leisten können, Anspruch auf Unterstützung haben – jedoch gibt es hier noch erhebliche Lücken.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland ratifiziert hat, verpflichtet den Staat in Artikel 28 dazu, Menschen mit Behinderungen ein angemessenes Lebensniveau zu ermöglichen und finanzielle Benachteiligungen zu verhindern. Das derzeitige System widerspricht diesem Grundsatz, da es Menschen mit Behinderung in Armut hält und ihnen keine Möglichkeit gibt, ihre unvermeidbaren Mehrkosten auszugleichen.
Ich fordere daher:
1. Die Einführung eines Zuschussprogramms für krankheitsbedingte Mehrausgaben unabhängig von der Steuerpflicht.
2. Eine Erweiterung der Sozialleistungen nach SGB XII zur vollständigen Übernahme von Zuzahlungen, Fahrtkosten und Hilfsmitteln.
3. Eine Rückerstattung medizinischer Mehrkosten nach dem Vorbild der negativen Einkommensteuer.
Andere Länder wie Österreich und Schweden haben bereits Zuschüsse für krankheitsbedingte Mehrausgaben eingeführt. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen, um soziale Gerechtigkeit für nicht steuerpflichtige Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.
Die Politik muss handeln, um diesen Missstand zu beseitigen! Wer keine Steuern zahlt, wird systematisch benachteiligt, obwohl er hohe Gesundheitskosten hat. Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung in finanzielle Not geraten, nur weil sie keine steuerlichen Vorteile nutzen können.