Text der Petition
Mit der Petition werden Veränderungen bei der Durchführung von Integrations- und Sprachkursen gefordert hinsichtlich verbesserter Planung, Dauer und Wiederholungsmöglichkeiten von Kursen, Streichung einzelner Niveaustufen, Fahrkostenerstattung für Teilnehmende sowie Anpassung der Trägerpauschalen und verbesserter Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte.
Begründung
Die aktuellen Veränderungen in den Integrations- und Berufssprachkursen gefährden die erfolgreiche sprachliche und berufliche Integration.
1.Bereich Integrationskurse
Die Abschaffung der Wiederholerstunden und die Beschränkung auf eine einzige Prüfungsgelegenheit für das B1-Niveau im Integrationskurs – ausgenommen Alphabetisierungskurse – erschweren besonders Teilnehmenden mit Lernschwierigkeiten den erfolgreichen Spracherwerb. Besonders problematisch ist zudem die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten für Spezialkurse. Dies führt zu:
• einer erheblich verringerten Chance für Lernende mit Förderbedarf, das für den Arbeitsmarkt erforderliche Sprachniveau zu erreichen.
• einer Verdrängung vieler Teilnehmender in Hilfstätigkeiten, da qualifizierte Berufe ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht zugänglich sind.
• einem erhöhten Konkurrenzdruck auf die wenigen verfügbaren Helferstellen
• einer langfristigen Abhängigkeit von sozialpädagogischer Unterstützung und Beratungsstellen
Auch die neuen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung sind problematisch: Die Anhebung der Mindestentfernung auf 5 km sowie der Nachweis einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung benachteiligen insbesondere Teilnehmende mit eingeschränkter Mobilität. Das bedeutet eine Stunde zu Fuß. Daraus resultiert, dass die meisten Teilnehmenden sich das Ticket nicht leisten können und damit nicht mehr zum Deutschkurs gelangen.
2. Erhalt zentraler Berufssprachkurse für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration
Die Streichung wichtiger Berufssprachkurse schränkt die Möglichkeiten der Teilnehmenden erheblich ein. Besonders betroffen sind:
• Berufssprachkurse auf Sprachniveau A2
• Berufssprachkurse auf Sprachniveau B1
• Berufssprachkurse auf Sprachniveau C1. Die verbliebene Alternative Job-BSK ist kein gleichwertiger Ersatz, da:
• die Kursdauer zu kurz ist, um eine fundierte Sprachförderung sicherzustellen.
• die fehlende Abschlussprüfung den Teilnehmenden keine anerkannte Qualifikation und berufliche oder aufenthaltsrechtliche Perspektive bietet.
• Bildungsträger aufgrund hoher administrativer Hürden und mangelnder Planbarkeit erheblich belastet werden, ohne adäquaten Kosten-Ausgleich oder Anreiz.
• Lehrkräfte durch den steigenden Arbeitsaufwand unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen (vor-Ort-Besuche in den Betrieben)
3.Unzureichende finanzielle Anpassung für Träger und Lehrkräfte
Seit Jahren bleiben die pauschalen Kostenerstattungssätze für Bildungsträger unverändert, obwohl die Betriebskosten stetig steigen. Ohne eine Anpassung droht ein Qualitätsverlust in der Sprachförderung, da Träger unter zunehmend prekären Bedingungen arbeiten müssen. Im Falle einer Nichtanpassung der Kostenerstattungssätze. Kostenerstattungssätze werden die Träger gezwungen, an anderen Stellen einzusparen. Besonders problematisch ist zudem die sofortige Festlegung von 29 Unterrichtseinheiten pro Woche für Lehrkräfte in Vollzeit. Diese Vorgabe ist wirtschaftlich für viele Bildungsträger kaum zu leisten.